Hallo an alle,
ich habe mein Kleingewerbe am 28.11.2011 auf meine Lebensgefährtin übertragen. Wie mache ich das WISO um dem Programm das mitzuteilen bei der EÜR???
Danke
vg
kai
Hallo an alle,
ich habe mein Kleingewerbe am 28.11.2011 auf meine Lebensgefährtin übertragen. Wie mache ich das WISO um dem Programm das mitzuteilen bei der EÜR???
Danke
vg
kai
Nunja.
Sie geben Ihr Gewerbe zum 28.11. auf, erstellen eine Übergabe- und eine Aufgabebilanz, im der sie alle Anlagegüter gewinnerhöhend entnehmen, oder das gesamte Unternehmen an Ihre Freundin veräußern.
Ich glaube fast, WISO ist da noch das geringste Problem.
Alles anzeigenNunja.
Sie geben Ihr Gewerbe zum 28.11. auf, erstellen eine Übergabe- und eine Aufgabebilanz, im der sie alle Anlagegüter gewinnerhöhend entnehmen, oder das gesamte Unternehmen an Ihre Freundin veräußern.
Ich glaube fast, WISO ist da noch das geringste Problem.
danke für den Hinweis...meine Freundin hat alles übernommen...da ich eine PV-Anlage habe und damit Umsatzsteuerpflichtig bin..
Das Kleingewerbe ist eine reine Online-Firma...
Danke
vg
kai
danke für den Hinweis...meine Freundin hat alles übernommen...da ich eine PV-Anlage habe und damit Umsatzsteuerpflichtig bin..
Das Kleingewerbe ist eine reine Online-Firma...
Na dann mal viel Spaß.
Zu den aus diesem Konstrukt resultierenden steuerlichen Rechtsfolgen würde ich jetzt keine Prognose mehr treffen wollen.
Ich würde mich schnellstens mal an einen Steuerberater wenden. Das hätte eigentlich schon vorab geschehen sollen, wenn nicht sogar müssen.
Sowas hatte ich schon vermutet.
Ich verstehe nicht, dass die Leute immer wieder meinen, sie könnten (Umsatz-)Steuersparmodelle kreiren, ohne auch nur einmal einen Steuerberater gefragt zu haben...
Danke....
ich hatte ja damals noch einen Steuerberater, der hat sich leider nach dem Zahlen der Rechnung nicht mehr gemeldet...und damals meinter er das wäre kein Problem...
Ist denn überhaupt der unterjähriger Wechsel von Kleinunternehmer auf Umstatzsteuerpflichtig möglich?
Danke
Sprichst Du jetzt von einem Kleinunternehmer an sich oder der Kleinunternehmerregelung i.S. § 19 Absatz 1 UStG? Bei letzterem sollte sich das alleine schon durch einen Blick in die gesetzliche Vorschrift beantworten lassen.
Sprichst Du jetzt von einem Kleinunternehmer an sich oder der Kleinunternehmerregelung i.S. § 19 Absatz 1 UStG? Bei letzterem sollte sich das alleine schon durch einen Blick in die gesetzliche Vorschrift beantworten lassen.
Ich neheme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nach § 19 Absatz 1 UStG. Als wir damals zu bauen anfingen habe ich meinen Steuerberater angerufen und den Fall dargelegt, wegen der Planung der PV-Anlage.
Er meinte ich sollte dann das Online-Portal an meine Freundin verkaufen, meinen Gewerbeschein ummelden und die PV-Anlage umsatzsteuerpflichtig machen damit ich die Vorsteuer abziehen kann. So habe ich es dann auch getan...ich erreiche den Steuerberater aber nicht mehr...seit letztes Jahr November...
und nun stehe ich da...meine freundin wollte das Online-Portal eh jetzt schließen, da wir im letzen Jahr schon zu hohe Verluste erwirtschaftet haben...
danke
vg
kai
Es wird in Eurer Nähe mit Sicherheit noch andere Steuerberater geben.
Es wird in Eurer Nähe mit Sicherheit noch andere Steuerberater geben.
Hallo,
habe es mit dem FA geregelt bekommen...danke
mfg
kai
habe es mit dem FA geregelt bekommen...danke
Was denn? Es ging doch nicht nur um eine Sache.
Was denn? Es ging doch nicht nur um eine Sache.
der Herr vom FA hat es mir nochmal erklärt....ich habe jetzt verstanden, das ich nicht im Jahr einfach wechseln kann. Da ich die Kleinunternehmerregelung erst seit Mai 2010 in Anspruch genommen habue und noch keinen Steuerbescheid für das ahr bekommen habe, kann ich wohl zum 01.12.2012 beantragen mit dem Unternehmen umsatzsteuerpflicht zu sein, nach § 19 Abs.2 UStG.
Und für das Jahr 2011 in der Kleinunternehmerregelung bleibe, ich habe für 2011 nur eine Rechnung gezahlt für die PV-Anlage und würde dann die Vorsteuer von ca. 500Euro verlieren. Er meinte dann das was in 2012 bezhalt ist oder kommt wäre dann wieder abzugsfähig....
Ich hoffe ich habe Ihn richtig verstanden aber ich habe mir für morgen einen Termin in einer Steuerkanzlei geben lassen um Licht ins Dunkle zu bringen...da die PV-Anlage installiert ist aber noch nicht einspeist.
Danke
vg
Ich hoffe ich habe Ihn richtig verstanden aber ich habe mir für morgen einen Termin in einer Steuerkanzlei geben lassen um Licht ins Dunkle zu bringen.
So heute beim Steuerberater gewesen und Lösung des Problems gefunden...
Gewerbeanmeldung für Photovoltiak(meine) wird aufgehoben/storniert und wieder auf das Kleingewerbe gesetzt....Die Anmeldung meiner Freundin wird auch beendet.
Da für die PV-Anlage alles auf beide Namen läuft sollen wir eine GbR gründen und dann bleibt alles wie es ist...bzw. alles wird gut
vg