Hallo miteinander,
Ich habe mit meiner Lebensgefährtin ein gemeinsames Kind. Bei der Steuerbrechnung wurden folglich die halben Freibeträge und das halbe Kindergeld angesetzt. Bei der Günstigerprüfung kam heraus, dass in meinem Fall der Ansatz der Freibeträge günstiger wäre.
Das Kindergeld wurde schon ausgezahlt. Kann/muss ich das im Programm eingeben?
Bei meiner Partnerin wird die Günstigerprüfung wahrscheinlich ergeben, dass das Kindergeld die bessere Variante ist. Muss ich das in meiner Steuererklärung berücksichtigen?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Daniel