Erhaltenes Kindergeld eintragen?

  • Hallo miteinander,


    Ich habe mit meiner Lebensgefährtin ein gemeinsames Kind. Bei der Steuerbrechnung wurden folglich die halben Freibeträge und das halbe Kindergeld angesetzt. Bei der Günstigerprüfung kam heraus, dass in meinem Fall der Ansatz der Freibeträge günstiger wäre.


    Das Kindergeld wurde schon ausgezahlt. Kann/muss ich das im Programm eingeben?


    Bei meiner Partnerin wird die Günstigerprüfung wahrscheinlich ergeben, dass das Kindergeld die bessere Variante ist. Muss ich das in meiner Steuererklärung berücksichtigen?


    Vielen Dank schonmal im Voraus!


    Daniel

    • Offizieller Beitrag

    Alles was Du brauchst lässt Dein Programm an Eingaben zu. Und selbstverständlich musst Du gezahltes Kindergeld angeben, bei jedem Elternteil den hälftigen Anteil. Das erfolgt i.d.R. aber auch schon programmgesteuert. Lässt sich aber auch alles unter Zahlkind o.ä. nachlesen.

  • Hallo,


    meine Frau und ich veranlagen gemeinsam. Ich habe das Kind eingetragen, doch sehe nirgendwo die Möglichkeit, erhaltenes Kindergeld anzugeben. Wenn das Kindergeld eingetragen werden muss, sollte das doch eigentlich abgefragt werden, oder? Falls es nicht abgefragt wird und dennoch eingetragen werden muss, wo denn dann genau?


    Wäre für eine kurze Rückmeldung sehr dankbar.



    Grüße,
    Marcel

    • Offizieller Beitrag

    Schon mal daran gedacht, dass das Programm das gezahlte gesetzliche Kindergeld programmgesteuert beistellt? Sollte sich eigentlich aus den Zahlen ergeben.

  • Ja, habe ich. Ist dem denn so? Wenn ja, dann müsste ich nicht "selbstverständlich (...) gezahltes Kindergeld angeben", deshalb hier die Frage an die Fachleute.

    • Offizieller Beitrag

    Ist dem denn so?

    Ja, sieht man doch in der Maske direkt unter "Freibeträge für Kinder und Gindergeld". Wird nach den vorherigen Angaben direkt beigestellt. Wenn es bei Dir anders ist, solltest Du bereinigte Screens einstellen, damit man nicht raten muss.

  • Ja stimmt, in der Hilfe zum inländischen Anspruch auf Kindergeld steht es. "Hinweis: Die Vergleichsberechnung, ob die Freibeträge für Kinder oder das Kindergeld günstiger ist, wird unabhängig davon vorgenommen, ob ein Kindergeldantrag gestellt wurde oder eine Zahlung erfolgt ist. Das bedeutet, dass lediglich auf den Anspruch abgestellt. Auf die tatsächliche Zahlung kommt es nicht an."


    Hätte ich eigentlich gleich drauf kommen können. Sorry und vielen Dank für die Unterstützung.