Hallo Zusammen,
ich habe ein kleines Problem.
Ich habe durch ein Studium (Studium nach abgeschlossener Ausbildung) für Ende 2005 und für 2006 jeweils einen Verlustvortrag geltend gemacht und auch den Bescheid dazu bekommen. Diese beiden Feststellung wurden bisher noch nicht berücksichtigt.
Im Jahr 2010 war ich arbeitslos, so dass für dieses Jahr ebenfalls ein Verlustvorantrag angesetzt wurde.
Meine Frage ist nun wann ich diese ansetzen soll. Ich bin in diesem Jahr aufgrund einer OP krank schon seit Beginn des Jahres krank, und würde gerne die Verlustvorträge erst in der Steuererklärung 2012 angeben wollen, weil ich in diesem Jahr eben Krankengeld und Übergangsgeld (wegen einer Reha) bekomme bis Anfang Mai bekomme.
Kann ich diese Verlustvorträge nun im nächsten Jahr ansetzen oder muss ich diese heuer ansetzen?
Vielen Dank für die Antworten und die Hilfe.