Verlustvortrag von 2005, 2006 und 2010 wann ansetzen

  • Hallo Zusammen,


    ich habe ein kleines Problem.


    Ich habe durch ein Studium (Studium nach abgeschlossener Ausbildung) für Ende 2005 und für 2006 jeweils einen Verlustvortrag geltend gemacht und auch den Bescheid dazu bekommen. Diese beiden Feststellung wurden bisher noch nicht berücksichtigt.


    Im Jahr 2010 war ich arbeitslos, so dass für dieses Jahr ebenfalls ein Verlustvorantrag angesetzt wurde.


    Meine Frage ist nun wann ich diese ansetzen soll. Ich bin in diesem Jahr aufgrund einer OP krank schon seit Beginn des Jahres krank, und würde gerne die Verlustvorträge erst in der Steuererklärung 2012 angeben wollen, weil ich in diesem Jahr eben Krankengeld und Übergangsgeld (wegen einer Reha) bekomme bis Anfang Mai bekomme.


    Kann ich diese Verlustvorträge nun im nächsten Jahr ansetzen oder muss ich diese heuer ansetzen? ?(


    Vielen Dank für die Antworten und die Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe durch ein Studium (Studium nach abgeschlossener Ausbildung) für Ende 2005 und für 2006 jeweils einen Verlustvortrag geltend gemacht und auch den Bescheid dazu bekommen. Diese beiden Feststellung wurden bisher noch nicht berücksichtigt.


    Im Jahr 2010 war ich arbeitslos, so dass für dieses Jahr ebenfalls ein Verlustvorantrag angesetzt wurde.


    Meine Frage ist nun wann ich diese ansetzen soll.

    Einkommensteuererklärungen 2007 bis 2009 bzw. Erklärungen zur Feststellung der verbleibenden Verlustvorträge 31.12.2007ff abgegeben?

  • Ich habe für die ganzen Jahre die Steuererklärungen gemacht. Für die anderen Jahre habe ich immer etwas herausbekommen. Die Verlustvorträge von den 2005 + 2006 wurden aber dabei nicht berücksichtigt. Die Finanzamt haben gesagt, dass wird automatisch berücksichtigt, aber das war nicht der Fall. Vielleicht wurden die Verlustvorträge nicht berücksichtigt weil es ja ein hin und her war ob die Studiumskosten als vorweggenommene Werbungskosten absetzbar sind oder nicht.


    Der Finanzamt hat zu mir davor immer gesagt, dass das mein Erststudium ist meine Berufsausbildung zählt da nicht dazu, und deswegen kann ich diese Ausgaben nur als Sonderausgaben absetzen. Gegen die Bescheide habe ich dann immer Einspruch eingelegt.


    Die Verlustvorträge haben ich wegen negative Einkünfte.

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du denn auch Bescheide über die verbleibenden Verlustfe auf den 31.12.2005, 31.12.2006, 31.12.2007 usw. erhalten?


    Gegen welche Bescheide hast Du Einspruch erhoben und mit welcher Begründung?


    Wurden die Verfahren für ruhend erklärt?


    Ggf. würde ich mal beim Finanzamt nachfragen.