Software als Betriebsausgabe...

  • Hallo allerseits,
    ich habe eine Gewerbe und mache von der Kleinunternehmerregelung gebrauch.


    Es ist ja so dass man Software bis 410 Euro Netto sofort absetzen darf und sie nicht über einen Zeitraum abschreiben muss, richtig?


    Ich habe mir vor mir eine Software in einer Extended Version für 700€ zu kaufen. Allerdings kann man diese auch anders kaufen. Und Zwar kann man die Basic Verison (welche auch voll funktionsfähig ist) für 402€ und dann unabhängig davon, also dannach irgendwann ein Upgrade zur Extended Version für weitere 300€ kaufen.
    Wie sieht es es dann aus? Ich kaufe ja 2 Produkte für unter 410€, das heisst ich kann doch beide sofort absetzen oder nicht?


    Dazu kommt, dass in der Basic Version, ein Hardwaredongle dabei ist. Allerdings sind weder Software noch Hardware nur zusammen nutzbar, das eine geht ohne das andere nicht. Ändert die Tatsache, dass ich ein Stück Hardware mitkaufe die Lage? Ich hab irgendwie was gelesen, dass diese 410€ Regel nur gilt, wenn irgendwas nicht eigenständig nutzbar ist oder so. Spielt das hier eine Rolle?


    Vielen Dank
    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Ich hab irgendwie was gelesen, dass diese 410€ Regel nur gilt, wenn irgendwas nicht eigenständig nutzbar ist oder so.

    Kleiner Exkurs mit dem Hasen, Thema heute: GWG.


    Da geht was durcheinander.


    Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Abschreibung, alle mit Vor- und Nachteilen behaftet, die betriebswirtschaftlich optimal zu beurteilen nicht immer einfach ist.


    In jedem Falle:
    Vermögensgegenstände bis 150 Euro, sogenannte Kleingeräte/ Kleinteile, sind IMMER sofort abzuziehen.


    Vermögensgegenstände bis 410 Euro sind zu unterscheiden:

    • nicht selbstständig nutzbar => sofort abziehbar
    • selbstständig nutzbar => Wahlrecht
    • als geringwertiges Wirtschaftsgut im Sammelpool abzuschreiben oder
    • als GWG sofort abzuschreiben oder
    • als Kleingerät sofort abzuschreiben

    Und für Vermögensgegenstände, die selbstständig nutzbar sind und deren AHK über 150 Euro und bis 1 000 Euro betragen haben, kann man dann einen Sammelpool bilden, muss man aber nicht.
    Wichtig: Wahlrechte sind einheitlich auszuüben.
    In Ihrem Falle gehe ich mit miwe konform: hier besteht kein Wahlrecht weil kein GWG und Nutzungseinheit in Höhe von > 410 Euro.


    => Aktivierung als Anlagegut über die Zeit den Nutzungszeitraum.
    Das ist übrigens nur dann ein Nachteil für Sie, wenn Sie


    • Ihr Unternehmen einstellen oder
    • in dem betreffenden Veranlagungszeitraum einen höheren Steuersatz (also ein höheres zu versteuernde Einkommen) haben, als in den Folgejahren zu erwarten ist. Bei Neugründungen ist ein längerer Abschreibungszeitraum im Allgemeinen optimal- es kann aber auch persönliche Gründe geben, die dem entgegenstehen.

    Ich danke und beende die Unterrichtseinheit. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_biggrin.gif]

    • Offizieller Beitrag

    Off Topic:
    darf ich bitte ein Foto, wie genau Sie die Basisversion oder gerne eine andere Version einer Software selbstständig nutzen?


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