Hallo,
kann mir jemand sagen, wo ich im Programm den auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibetrag (unter III. Für die Berechnung der Lohnsteuer sind vom Arbeitslohn als steuerfrei abzuziehen) eingeben kann?
danke im voraus
trangilo
Hallo,
kann mir jemand sagen, wo ich im Programm den auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibetrag (unter III. Für die Berechnung der Lohnsteuer sind vom Arbeitslohn als steuerfrei abzuziehen) eingeben kann?
danke im voraus
trangilo
Nirgends. Der Lohnsteuerfreibetrag gilt nur und ausschließlich für das Lohnsteuerabzugsverfahren. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung hast Du alle Besteuerungsgrundlagen vollständig zu erklären, steuermindernde wie steuererhöhende.
ok, aber dann ist doch der berechnete etwaige Erstattungsbetrag nicht korrekt. Schließlich habe ich ja unter dem Jahr durch den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte bereits einen Teil dieses
Erstattungsbetrag monatlich zurückbekommen, oder sehe ich das falsch?
... oder sehe ich das falsch?
Das siehst Du falsch:
Erstattungsbetrag = im Laufe des Jahres gezahlte Steuer (z.B. Lohnsteuer) - im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ermittelte Steuer
Wenn Du wegen des Freibetrages im Laufe des Jahres weniger bezahlst, ist der Erstattungsbetrag niedriger oder die Nachzahlung höher.
Viele Grüße
Rautka
wenn ich dem Programm aber gar nicht mitteilen kann, dass ich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte habe, dann rechnet es mir einen falschen Erstattungsbetrag aus. Lt. miwe4 kann ich das nicht eingeben
Wozu willst Du den Freibetrag eingeben?
In der 'Gleichung'
Erstattungsbetrag = im Laufe des Jahres gezahlte Steuer (z.B. Lohnsteuer) - im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ermittelte Steuer
wird er nicht benötigt.
Viele Grüße
Rautka
Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und wir im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung auf die Steuerschukd angerechnet. Danach ergibt sich dann ggf. eine Steuererstattung oder eine Steuernachzahlung.
§ 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen
§ 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit