Eintragung steuerpflichtiger ausländischer Einkünfte

  • Hallo zusammen,


    ich habe schon mehrere Beiträge im Forum zum Thema "Ausländische Einkünfte" gelesen, leider hat mir bislang noch keiner den entscheidenden Hinweis für mein Problem gegeben.


    Mein Mann war in 2011 bis mitte des Jahres in DE beschäftigt. Ab der zweiten Hälfte des Jahres war er in den USA und hat dort gearbeitet. Er hat sich über das Doppelbesteuerungsabkommen in den USA von den Steuern befreien lassen. Dadurch wurden für ihn in den USA nur noch die State Tax fällig. Sein Einkommen aus dieser Zeit ist in DE nun steuerpflichtig, abzüglich der bereits in den USA geleisteten State Tax.


    So nun zu meinem Problem: Wo (an welcher Stelle im Programm) trage ich nun die ausländischen Einkünfte korrekt ein?


    Meinem Verständnis nach müsste ich dies eigentlich unter der Rubrik "Löhne, Gehälter, Pensionen, Renten und Ersatzleistungen" eintragen können. Aber bislang habe ich keinen Programmpunkt gefunden, der genau diesen Fall abdeckt.


    Ich hoffe es kann mir jemand helfen. Ich arbeite mit dem Programm Steuer-Sparbuch 2011.


    Danke


    Grüße SC

  • Hallo miwe4,


    dass das Einkommen auf der Anlage N auftauchen muss war schon klar. Meine Frage richtete sich vielmehr darauf, wo ich diesen Betrag im Steuer-Sparbuch eintragen muss, damit er an der richtigen Stelle in der Anlage N auftaucht und berechnet wird.


    Nach deinem Hinweis kommt dafür nun folgender Menüpunkt in Frage, wobei die Formulierung (nicht Arbeitgeber) im Programm etwas irreführend ist:


    Löhne, Gehälter, Pensionen, Renten und Ersatzleistungen


    -> Sonstige Angaben zum Arbeitslohn


    -> XY hat steuerpflichtigen Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug von einem Dritten (nicht Arbeitgeber) bezogen


    Meinst du diese Stelle?


    Gruß


    SC