Ich habe im März ca. 230 Überstunden ausbezahlt bekommen, die unter die sogenannte Märzklausel fällt. Demnach wird diese Zahlung mit dem letzten Jahr.
Für 2011 habe ich allerdings schon eine Steuererklärung gemacht.
Kann ich diese Sonderzahlung nachträglich noch geltend machen, sprich die Steuererklärung für 2011 korrigieren? Oder kann ich diese Zahlung bei der Steuererklärung im nächsten Jahr mit angeben?
Märzklausel in der Steuererklärung
- Formularsfrust
- Erledigt
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Was willst Du mit dieser Märzklausel im Steuerrecht? Im Übrigen gilt dieser Arbeitslohn als Lohnzahlungszeitraum 2012 zugeflossen (§ 11 EStG) und wird, nebst aller Anrechnungsbeträge, im Rahmen der Lohnsteuerbescheinigung 2012 bescheinigt bzw. enthalten sein.
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Wenn die Märzklausel greift dann gilt die Zahlung doch so behandelt, als sei sie im letzten Jahr gezahlt worden oder nicht? Das heisst ich müsste auch eine korrigierte Jahresbescheinigung des AG erhalten.
Meine Frage ist nun: Wie kann ich die bereits getätigte Steuererklärung für 2011 korrigieren? -
Wenn die Märzklausel greift dann gilt die Zahlung doch so behandelt, als sei sie im letzten Jahr gezahlt worden oder nicht? Das heisst ich müsste auch eine korrigierte Jahresbescheinigung des AG erhalten.
Nein, nur die Berechnungsgrundlagen richten sich nach dem Vorjahr. Und mit dem steuerrechtlichen Zufluss hat das schon gar nichts zu tun. Du solltest da noch einmal genauer nachlesen.
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Ende des Berichtigungszeitraumes für Lohnzahlungen des Vorjahres ist der 28.02.2012.
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Aber die Berichtigungsregelungen zum steuerrechtlichen Lohnzahlungszeitraum würden doch dem Grunde nach m.E. gar nicht greifen. 2011 ist ja alles zutreffend gelaufen. Und die Nachzahlung ist steuerrechtlich m.E. unstreitig im Jahr 2012 zugeflossen und zu versteuern. Was das Sozialversicherungsrecht zum Beitragsbemessungsgrenze und Beitragssätzen sagt, interessiert uns ja steuerlich eigentlich nicht. Nicht umsonst fallen steuerpflichtiges Jahresbrutto und sozialversicherungspflichtiges Brutto ja schon mal auseinander.
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Volle Zustimmung- aber selbst wenn es darunter fiele- nach dem 28.02. ist es gelaufen.
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Hallo zusammen,
bin angefangen, meine Daten der Lohnsteuerbescheinigung in Wiso einzutragen und bin gestolopert.
Unter der Zeile 33 steht eine zusätzliche Eintragung mit Text "Beiträge MK in AN-Anteil SV" und die entsprechende Summe.
Ich habe im Internet rausbekommen können, dass es sich um die s. g. Märzklausel handelt - ist das richtigt?
Allerding habe ich gar nichts dazu im Rahmen der Verwendung bei WISO Steuer 2014 gefunden und weiß leider nicht, wo ich die Summe eintragen muss.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Schon mal vielen Dank und noch einen schönen Sonntag,
Christian -
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