Mutterschaftsgeld / Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (Zeile 15) + Zeile 2 Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn

  • Nabend zusammen,...
    ich verzweifel grad an dem sicher gut bekannten Problem des Mutterschaftsgeldes....
    Programm läuft im Interview-Modus...
    Auf der Lohnsteuerbescheinigung meiner Frau ist wegen unseres ersten Kindes in Zeile 2 die Ziffer 1 eingetragen - Als Zeitraum für den nicht bestehenden Anspruch auf Arbeitslohn ist bei den Lohnersatzleistungen hier denke ich die Zeit nach dem Mutterschutz einzutragen. Hierfür haben wir einen Bescheid mit Bewilligung des Elterngeldes erhalten. Nun hat meine Frau aber wie jede Schwangere im Mutterschutz Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber bekommen, jedoch auch das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Trage ich jetzt die Zuschüsse des Arbeitgebers aus Zeile 15 im Programm ein und zusätzlich dazu das von der Krankenkasse erhaltene Mutterschaftsgeld, sowie das Elterngeld unter den Lohnersatzleistungen, meckert das Programm, dass nur die Gründe der Nichtbeschäftigung anzugeben seien...So wie ich das verstehe, muss ich die Leistungen aber trotzdem eintragen, da hier ja Lohnersatzleistungen und ein Arbeitgeberzuschuss vorliegen... sehe ich das so richtig?

  • Jep hab ich mir... da stehen die Summen auch korrekt addiert drin.. mich wundert nur, dass bei diesem Standardthema das Programm meckert und mir sagt, dass ich da keine Summen eintragen sollte...da kommt man doch wieder ins grübeln...
    Aus den Erläuterungen des Steuersparbuches gibt es bezüglich dieser Konstellation keine Info´s... (zumindest hab ich keine gefunden)

    • Offizieller Beitrag

    Schon mal daran gedacht, dass das Steuer-Sparbuch auch Prüfhinweise ausspuckt? Diese sind dann ggf. Grund für vorzunehmende Änderungen oder sehr oft auch zu einer einfachen OK-Bestätigung. Und was spricht dagegen, sofern wirklich erforderlich, Gründe für Zeiten der Nichtbeschänftigung anzugeben?


    Wir lieben hier übrigens Screens etwaiger Programmhinweise. Und ebensolche der Eingabemasken, ggf. bereinigt, können auch nicht wirklich schaden. :D

  • Die Prüfhinweise sind mir bekannt, werden auch als solche in der Regel als Hinweis markiert...Benutze das Programm schließlich schon seit einigen Jahren...
    Hab dann mal den Screenshot hier eingefügt, die oben angehangene Meldung kam vorher auch als Warnhinweis in eigenem Fenster (nicht als Prüfhinweis, ob dies so korrekt sei). Hoffe das passt mit der Dateigröße.
    Natürlich spricht nix dagegen, die Gründe für die Nichtbeschäftigung anzugeben, im Gegenteil (die Zeiten / Gründe müssen ja sogar angegeben werden)...
    Meine Frage zielt darauf ab, warum das Programm meckert, ich sollte die Daten nicht doppelt eingebe, obwohl a) nicht doppelt eingegeben und b) bei dem gängigen Problem Mutterschaft etc. diese Fehlermeldung auftaucht... Da werd ich einfach stutzig und frage mich, ob ich nicht doch einen Fehler mache, wenn ich sowohl in der Lohnsteuermaske, als auch in der Lohnersatzleistungsmaske Euro´s eingebe ;)

    • Offizieller Beitrag

    Die Warnhinweise sind doch Prüfhinweise. Das Programm stellt ja nur fest, dass für denselben Zeitraum Beträge eingetragen sind und sagt Dir, Du mögest es zur Sicherheit überprüfen. Und ob die berücksichtigte Summe stimmt kannst du doch mit einem Blick in die Erläuterungen zur Steuerberechnung leicht selber feststellen. Es sollten da ja nach Deinen Angaben (höchstens) 5.023,00 € dem Progressionsvorbehalt unterworfen werden.