Hallo,
ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen.
Das im Rahmen eines notariellen Übergabevertrags eingetragene Leibgeding (Eltern) sieht vor, dass u.a. Aufwände für die Mahlzeiten meiner Eltern von mir getragen werden müssen.
Soweit ich weiss, gibt es hierzu einen pauschalierten Ansatz deren Höhe jährlich neu festgesetzt wird und von der Finanzverwaltung nicht in Frage gestellt wird.
Frage: Wo finde ich diesen Wert (habe hierzu im Netz nichts gefunden)?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe.
Gruß
fuchstma