Rechnungsadressen bei getrennte Veranlagung?

  • Hallo, bin gerade bei unserer Einkommenssteuer und Wiso schlägt zum ersten Mal seit Jahren eine getrennte Veranlagung vor. Steuerersparnis 450,-. Nun meine Frage: Wenn ich die getrennte Veranlagung wähle, müssen dann die Rechnungen jeweils auf den Namen desjenigen ausgestellt sein, der die Kosten in seiner Einzelerklärung angibt oder ist das wie bei der Zusammenveranlagung egal? Danke für die Hilfe. Carmen

    • Offizieller Beitrag

    Im Einkunftsbereich ja. Bei allem anderen findest Du die Wahlrechte in Deiner Steuererklärung und auch in Deinem Steuer-Sparbuch. Schau Dir mal die Vordrucke genau an.

  • Erst mal Danke für die Antwort. Leider hilft sie mir nicht wirklich. Ich kenne das Programm und habe natürlich auch die Wahlmöglichkeiten gesehen (50/50 oder 100). Es geht um die grundsätzliche Frage: Absetzbarkeit der Werbungskosten bei getrennter Veranlagung auch für Rechnungen mit dem Namen des Ehepartners? Das Programm weiß ja nicht, wer als Rechnungsempfänger angegeben ist und lässt also die Wahlmöglichkeit zu.


    Vielleicht weiß das ja jemand. Habe schon alles abgesucht. Danke und Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Habe ich habe doch oben bejaht, dass die Rechnungen bzw. Zahlungsbelege im Einkunftsbereich, also auch den Werbungskosten, m.E. auf den jeweiligen Ehepartner lauten müssen.

    • Offizieller Beitrag

    Es kommt darauf an, egal ist es nämlich nicht (hätte ich ansonsten auch geschrieben). Sonst ließen sich ja bestimmte allgemeinere Aufwendungen einfach mal dem anderen Partner zuordnen, nur weil es die getrennte Veranlagung dann noch günstiger macht. Bei einem Metallarbeiter und einer Krankenschwester lässt sich Fachliteratur selbstverständlich schon rein nach dem Titel zuordnen. Aber bei anderen Dingen schaut es anders aus und da wird regelmäßig auch darauf geachtet. Und bei Betriebsausgaben würde man noch penibler darauf achten.
    Dann kann man nur darauf hoffen, dass sich der Bearbeiter bei der Bearbeitung noch an die Aussage erinnern kann. ;)