Hallo,
im Rahmen einer Wiedereingliederungsmaßnahme nach längerer Krankheit bin ich mit meinem privaten PKW zur Arbeitsstelle gefahren. Im Normalfall setze ich meine gefahrenen km unter Einsatzwechseltätigkeit ein. Kann ich in diesem besonderen Fall meine gefahrenen km ebenfall bei den Werbungskosten als EWT geltend machen, oder sind das eher Krankheitskosten? Ich bin mir da nicht sicher, weil ich doch in dieser Zeit arbeitsunfähig geschrieben war. Verpflegungsgeld kann ich sicher nicht geltend machen, weil die Arbeitszeit unter 8 Stunden war.
Vielen Dank für Euren Rat und Grüße, bonsai