Einsatzwechseltätigkeit bei Wiedereingliederungsmaßnahme

  • Hallo,


    im Rahmen einer Wiedereingliederungsmaßnahme nach längerer Krankheit bin ich mit meinem privaten PKW zur Arbeitsstelle gefahren. Im Normalfall setze ich meine gefahrenen km unter Einsatzwechseltätigkeit ein. Kann ich in diesem besonderen Fall meine gefahrenen km ebenfall bei den Werbungskosten als EWT geltend machen, oder sind das eher Krankheitskosten? Ich bin mir da nicht sicher, weil ich doch in dieser Zeit arbeitsunfähig geschrieben war. Verpflegungsgeld kann ich sicher nicht geltend machen, weil die Arbeitszeit unter 8 Stunden war.


    Vielen Dank für Euren Rat und Grüße, bonsai

    • Offizieller Beitrag

    Du kannst meiner Meinung nach wahrscheinlich insoweit gar keine Werbungskosten ansetzen, da Du in dieser Zeit wohl Lohnersatzleistungen bekommen hast (Krankengeld, etc.). Die Aufwendungen können allenfalls die dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfenden Beträge kürzen.