Hallo,
ich sitze grade an meiner Steuererklärung und habe von dem Gerichtsurteil gehört das ich meine Ausbildung rückwirkend anrechnen lassen kann.
Wie trage ich dies in mein Steuersparbuch ein? Muss ich da unter Ausbildungskosten einfach die komplette Ausbildungzeit eintragen mit den dazugehörigen Kosten oder gibt es da einen besonderen Punkt?
Danke schon mal im Vor raus
Nachträglich seine Ausbildung einbringen
- Alain
- Erledigt
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Schau mal hier ...
Das sollte für den Sonntagnachmittag erst mal reichen ...
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Gruß Kuddel
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