Hallo,
habe neu in einer Firma angefangen, wo der Firmenwagen nicht per 1%-Regelung aufs Brutto addiert wird und Netto wieder abgezogen, sondern es gibt eine sogenannte Nutzungsgebühr, die (auch in Höhe von 1% des Neuwagenwert) aber lediglich Netto abgezogen wird.
Der Fahrzeughalter bin ich, der Leasingnehmer die Firma.
Kann ich diese Nutzungsgebühr als Freibetrag eintragen lassen? Wenn ja, wie? über die Kilometer? Oder als Werbungskosten "Nutzungsgebühr Firmenwagen"?
Danke schon jetzt für Antworten.