1%-Regelung bei Firmenwagen

  • Hallo,


    mein Partner und ich sitzen gerade an unseren Steuererklärungen.


    Mein Partner hat einen Firmenwagen und nutzt die 1%-Regelung und führt deshalb ein Fahrtenbuch.


    Jetzt wissen wir aber nicht, wo wir die Angaben zu dem Fahrtenbuch in die Steuererklärung eintragen können und als was wird diese deklarieren sollen. Unter keinem Punkt steht etwas über die Fahrtkosten. Wir nutzen die Software von WISO zum Ausfüllen. Wir haben das Fahrtenbuch auch über das WISO-Programm ausgefüllt, damit es anerkannt wird.


    Hat jemand Erfahrung damit, wo man dann diese 1%-Regelung in der Steuererklärung einträgt bzw. die ganzen Kosten für das Fahrzeug?


    Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.


    Liebe Grüße


    Silvi

  • Hallo firmenwagen,
    wenn du im Rahmen deiner Steuererklärung die Berechnung der privaten Kfz-Nutzung abweichend von der Berechnung während des Lohnsteuerabzugs durch deinen Arbeitgeber vornehmen lassen möchtest, musst du eine Korrektur im Bereich der Lohnsteuerbescheinigung vornehmen.


    Ganz unten im Dialog Lohnsteuerbescheinigung kommt ein Teil "Weitere Angaben und Korrekturen". Dort gibt es die Fragestellung "Muss der Bruttoarbeitslohn der Lohnsteuerbescheinigung korrigiert werden?". Wenn du hier mit Ja antwortest, kommt eine weitere Frage "Berechnung der privaten Kfz-Nutzung abweichend von der beim Lohsnteuerabzug gewählten Methode?". Neben dieser Frage ist auch ein kleines Fragezeichen, in diesem Hilfetext habe ich auch hilfreiche Erläuterungen gefunden.
    Wenn du dich dann weiter durchklickst, kannst du alle deine Angaben machen. Das Programm erfragt die Art der Korrektur und bei der Ermittlung des Korrekturbetrags wirst du ebenfalls unterstützt.
    Viele Grüße