Probleme beim Abholen des Elster-Steuerbescheides

  • Hallo,


    ich habe den Steuerbescheid für 2010 erhalten. Bei dem Versuch den Elster Steuerbescheid herunterzuladen kommt leider eine Fehlermeldung.


    Zur Vorgeschichte:


    Bisher waren mein Mann und ich immer zusammenveranlagt und hatten daher zusammen eine Steuernummer. Jetzt hat die Steuersoftware für 2010 empfohlen uns getrennt zu verlangen. Das habe ich so gemacht und angegeben, daß ich eine neue Steuernummerfür mich beantrage.


    Das Finanzamt hat jetzt für mich eine neue Steuernummer vergeben, aber auch für meinen Mann eine neue Nummer. In der Software ist aber noch die alte Nummer eingetragen.


    Wenn ich jetzt im Programm "Elster-Seuerbescheid jetzt abholen" anklicke kommt bei meinem Ehemann: Ihr Elster-Steuerbescheid liegt nicht vor. Bei mir kommmt: "Beim Herunterladen Ihres Elster-Steuerbescheides sind Fehler aufgetreten." Vorliegen sollte der Bescheid aber. Der Papierbescheid ist vom 2.4.12. Also mehr als genügend Zeit, daß die Datei bereitgestellt ist und auch noch nicht zu spät.


    Ich vermute mal, es liegt daran, daß die Bescheide unter der neuen Nummer abgelegt sind und die Software unter der alten Nummer schaut.


    Da ich nur noch wenige Tage Zeit habe für einen wahrscheinlich fälligen Widerspruch hoffe ich das mir hier jemand schnell helfen kann.


    Hat jemand einen Tip für mich, wie ich die Bescheide doch noch runter laden kann.


    Besten Dank


    Maria

    • Offizieller Beitrag

    Wie soll bei zwei neuen Steuernummern, was zu erwarten war in meinen Augen, eine Bescheidrückübermittlung funktionieren. Das wird definitiv nicht gehen und liegt übrigens nicht an Buhl, sondern ist systembedingt. Der Support wird Dir die 100%ige Aussage dazu geben können. Aber ich bin mir eigentlich insoweit sicher. Abgesehen davon ist das kein Grund, einen etwaigen Einspruch zurückzuhalten. Das Steuer-Sparbuch hat ja auch eine Funktion, um die Bescheiddaten manuell einzugeben und abzustimmen. Dazu war nun seit 2.4. wirklich ausreichend Zeit.

  • Ich habe für 2010 das erste Mal eine Software für meine Steuererklärung benutzt. Davor habe ich immer alles als Papierantrag abgegeben. Daher keine Ahnung wie es normal funktioniert.
    Und ich habe mit keinen Wort die Steuersoftware angegriffen, sondern habe nur gehofft, daß jemand vielleicht doch einen Trick kennt, der SW die neuen Nummern mitzuteilen und das dann doch ein Abholen möglich ist. Hoffen darf man doch noch? Zum alles aptippen fehlt mir die Lust, vor allem ist es teilweise schwer zu verstehen, was wohin soll, vorallem bei den außergewöhnlichen Belastungen. Vorallem da das FA da einiges nicht anerkannt hat.
    Natürlich werde ich meinen Wiederspruch trotzdem stellen. Wenn es sein muß erstmal ohne Begründung zur Fristwahrung.

    • Offizieller Beitrag

    Mir ist ziemlich egal, ob Du die Software angreifst oder nicht. Nur tust du Dir keinen Gefallen damit, 25 Tage der einmonatigen Rechtsbehelfsfrist mit Warten zuzubringen. Und ich habe ja extra darauf hingewiesen, dass einzig der Support da 100%ige Klarheit diesbezüglich bringen kann. Und da musst Du ein Ticket beim Buhl-Support erstellen. Und die Antwort wird aufgrund des anstehenden langen Wochenendes unter Umständen auch etwas auhf sich warten lassen. Deshalb habe ich nach meinen bisherigen Erfahrungen versucht, Dir das, meiner Meinung nach, aussichtslose Unterfangen nahezubringen und Dir die einzige programmmäßige Lösung ans Herz zu legen. Die Arbeit wird nicht weniger und das Programm fragt das schon mit klaren Formulierungen ab.