Steuerfreie Rente bei Unterhaltsbedürftigen im Ausland

  • Hallo zusammen,


    Ich habe folgende Frage: Mein Großvater, dem ich die finanzielle Hilfe geleistet habe, ist wohnhaft außerhalb der EU.


    Bei der Erfassung von diesem Fall in WISO-Steuer Sparbuch muss ich seine Einkünfte angeben, wobei es bei ihm nur auf die staatliche Rente ankommt. Die Rente wird im Ausland nicht besteuert, jedoch habe ich in WISO keine Möglichkeit gefunden dies so einzustellen.


    Kann mir jemand damit weiter helfen? Danke Viel Mals.

    • Offizieller Beitrag

    Die Rente wird so oder so als eigene Einkünfte (steuerpflichtiger Teil) oder als Bezüge (steuerfreier Teil) angerechnet. Natürlich unter Anrechnung geringfügiger pauschaler Abzugsbeträge. Also einfach unter Rente eintragen.

  • Hallo miwe, danke für die schnelle Antwort. Wenn ich diesen Vorgang richtig verstehe, wirkt Rente mindernd auf die absetzbare Hilfe. Für diese Minderung wird in dem Programm die Netto-rente verwendet und dementsprechend ca. 40% niedriger angesetzt als sie in der Wirklichkeit ist. Dadurch könnte ich theoretische 40% mehr Ünterstutzung steuerlich geltend machen, was nicht korrekt wäre. Oder verstehe ich etwas falsch?

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du mal im Gesetz den § 33a Absatz 1 Satz 5 EStG hinsichtlich der Anrechnung der eigenen Einkünfte und/oder Bezüge der unterhaltenen Person nachgelesen? Oder vielleicht auch einfach mal die Erläuterungen Deines Steuer-Sparbuchs zu diesem Bereich über dessen Such-/Hilfefunktion nachlesen. Und nicht zuletzt kannst Du die Berechnungsgrundlagen in den detaillierten Erläuterungen zur Steuerberechnung des Steuer-Sparbuchs konkret nachvollziehen.

  • Den § 33a Absatz 1 Satz 5 EStG habe ich selbstverständlich bereits gelesen:


    "Hat die unterhaltene Person andere Einkünfte oder Bezüge, so vermindert sich die Summe der nach Satz 1 und Satz 2 ermittelten Beträge um den Betrag, um den diese Einkünfte und Bezüge den Betrag von 624 Euro im Kalenderjahr übersteigen..."


    "...Ist die unterhaltene Person nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, so können die Aufwendungen nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates der unterhaltenen Person notwendig und angemessen sind, höchstens jedoch der Betrag, der sich nach den Sätzen 1 bis 5 ergibt; ob der Steuerpflichtige zum Unterhalt gesetzlich verpflichtet ist, ist nach inländischen Maßstäben zu beurteilen..."


    Das bedeutet, dass die absetzbare Summe von den Verhältnissen des Staates der unterhaltenen Person abhängt und vermindert sich um den Betrag, um den ihre Einkünfte die für das Land definierte Grenze übersteigen. Es ist mir völlig klar.


    Nach meinem Verständnis werden für die Berechnung die Einkünfte (z.B. Rente) nach Abzug der Steuern + alle weiteren Bezüge genommen, verstehe ich das richtig?


    Wenn das der Fall ist, dann soll es eine Möglichkeit geben, die automatische Besteuerung für die Rente in dem Programm abzuschalten. Oder soll ich einfach die komplette Rente von meinem Großvater als steuerfreie Bezüge eintragen?

    • Offizieller Beitrag

    Nach meinem Verständnis werden für die Berechnung die Einkünfte (z.B. Rente) nach Abzug der Steuern + alle weiteren Bezüge genommen, verstehe ich das richtig?

    Nein. Es sind die Einkünfte nach deutschem Recht zu ermitteln. Gezahlte Steuern spielen bei der Einkunftsberechnung keine Rolle. Vertraue doch einfach dem Programm. :(