Steuerbescheinigung bei Verkauf von Lebensversicherung

  • Hallo an alle, die sich im deutschen Steuerrecht besser auskennen als ich selbst,
    ich habe eine Frage, über die ich schon in allen Foren gesucht, jedoch nichts gefunden habe. Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
    Es geht um folgendes:
    2002 habe ich eine Lebensversicherung bei MoneyMAXX abgeschlossen. Aus Geldnot habe ich diese letztes Jahr nach knapp 10 Jahre Laufzeit mit hohem Verlust verkauft. Konnte ich nicht ändern.
    Zu Jahresbeginn habe ich nun von MoneyMAXX eine Steuerbescheinigung nach § 45 a EStG bekommen.
    Als Art der Kapitalerträge ist dort angegeben: "Überschussanteile aus Fondsverkauf". Die Summe entspricht dem Gesamtbetrag des Verkaufes.
    Also Höhe der Kapitalerträge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG ist 0,00 Euro angegeben, also nichts. Keine Ersatzbemessungsgrundlage gem. § 43 a Abs. 2 , kein anrechenbarer Zinsabschlag gem. § 43 a Abs. 1 Nr. 4,
    keine anrechenbare Kapitalertragsteuer gem. § 43 a Abs. 1 Nr. 2, kein anrechenbarer Solidaritätszuschlag zur Kapitalertragsteuer und keine Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer.
    ABER: in der nächsten Zeile Zinsgutschrift folgt der Auszahlungsbetrag, den ich überwiesen bekommen habe.
    Und diesen Betrag muss ich in der Steuererklärung ja nun auch irgendwo angeben, ich weiß leider nicht wo??? Unter Zinsen habe ich kein Feld gefunden, da es sich um Dividenden etc. handelt und ich auch
    nirgendwo angeben konnte, wie lange die Lebensversicherung gelaufen ist. Denn das ist für die Besteuerung, wie ich erfahren habe sehr wichtig (unter 12 Jahren).


    Kann mir nun bitte jemand erklären bzw. sagen, wo ich in WISO Steuer die Auszahlungssumme der Lebensvesicherung, die in der Steuerbescheinigung mit Zinsgutschrift eingetragen ist, angeben kann bzw. muss?


    Für Eure Hilfe bedanke ich mich schon einmal sehr herzlich und wünsche noch einen schönen Abend,
    Gruß Hansi

    • Offizieller Beitrag

    Und diesen Betrag muss ich in der Steuererklärung ja nun auch irgendwo angeben, ...

    Warum

    Kann mir nun bitte jemand erklären bzw. sagen, wo ich in WISO Steuer die Auszahlungssumme der Lebensvesicherung, die in der Steuerbescheinigung mit Zinsgutschrift eingetragen ist, angeben kann bzw. muss?

    Nirgends. Bzw. die Steuerbescheinigung ist gemäß Ihrer Angaben einzutragen. Aber bei:

    Also Höhe der Kapitalerträge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG ist 0,00 Euro angegeben, also nichts. Keine Ersatzbemessungsgrundlage gem. § 43 a Abs. 2 , kein anrechenbarer Zinsabschlag gem. § 43 a Abs. 1 Nr. 4,

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort, miwe4.
    Ich habe versucht, die Angelegenheit nachzuvollziehen und ich wäre froh, wenn ich den Rückkaufswert der Versicherung nicht
    in der Steuererklärung angeben müsste, aber ich habe nun schon an verschiedenen Stellen gelesen, dass selbst die Rückkaufwert, auch
    wenn er weit unterhalb der Einzahlungen liegt, steuerpflichtig ist. Begründet wurde das mit dem Argument, dass ich die Beiträge regelmäßig
    als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen durfte. Daher will der Staat nun diese sogenannte Zinsgutschrift versteuert
    wissen.
    Was ist das überhaupt für eine Bezeichnung, "Zinsgutschrift" ??? Es handelte sich dabei doch nicht um Zinsen, sondern um den Verkauf
    von Fondsanteilen aus der Lebensversicherung.
    Mal schaun, wie ich die Sache jetzt am besten regel.
    Auf alle Fälle vielen Dank für die Hilfe und die Mühe,
    Gruß Hansi

    • Offizieller Beitrag

    Im Netz liest man viel und es gibt mittlerweile soviele Versicherungsmodelle, dass die Aussage, es gäbe voll steuerpflichtige Auszahlungen eventuell irgendwo zutreffen könnte.
    In Ihrem Fall aber nicht, denn wie sie selbst feststellen:

    Was ist das überhaupt für eine Bezeichnung, "Zinsgutschrift" ??? Es handelte sich dabei doch nicht um Zinsen, sondern um den Verkauf
    von Fondsanteilen aus der Lebensversicherung.

    Es geht nur um die Rückerstattung eingezahlter Beträge.
    Das sind keine Zinsen, aber die Bank hatte vermutlich keine Zeile dafür, weil dieser Anteil nicht bescheinigt werden muss!