Hallo an alle, die sich im deutschen Steuerrecht besser auskennen als ich selbst,
ich habe eine Frage, über die ich schon in allen Foren gesucht, jedoch nichts gefunden habe. Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Es geht um folgendes:
2002 habe ich eine Lebensversicherung bei MoneyMAXX abgeschlossen. Aus Geldnot habe ich diese letztes Jahr nach knapp 10 Jahre Laufzeit mit hohem Verlust verkauft. Konnte ich nicht ändern.
Zu Jahresbeginn habe ich nun von MoneyMAXX eine Steuerbescheinigung nach § 45 a EStG bekommen.
Als Art der Kapitalerträge ist dort angegeben: "Überschussanteile aus Fondsverkauf". Die Summe entspricht dem Gesamtbetrag des Verkaufes.
Also Höhe der Kapitalerträge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG ist 0,00 Euro angegeben, also nichts. Keine Ersatzbemessungsgrundlage gem. § 43 a Abs. 2 , kein anrechenbarer Zinsabschlag gem. § 43 a Abs. 1 Nr. 4,
keine anrechenbare Kapitalertragsteuer gem. § 43 a Abs. 1 Nr. 2, kein anrechenbarer Solidaritätszuschlag zur Kapitalertragsteuer und keine Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer.
ABER: in der nächsten Zeile Zinsgutschrift folgt der Auszahlungsbetrag, den ich überwiesen bekommen habe.
Und diesen Betrag muss ich in der Steuererklärung ja nun auch irgendwo angeben, ich weiß leider nicht wo??? Unter Zinsen habe ich kein Feld gefunden, da es sich um Dividenden etc. handelt und ich auch
nirgendwo angeben konnte, wie lange die Lebensversicherung gelaufen ist. Denn das ist für die Besteuerung, wie ich erfahren habe sehr wichtig (unter 12 Jahren).
Kann mir nun bitte jemand erklären bzw. sagen, wo ich in WISO Steuer die Auszahlungssumme der Lebensvesicherung, die in der Steuerbescheinigung mit Zinsgutschrift eingetragen ist, angeben kann bzw. muss?
Für Eure Hilfe bedanke ich mich schon einmal sehr herzlich und wünsche noch einen schönen Abend,
Gruß Hansi