Hallo,
es gab diesen Fall schon einmal aber keine zufriedenstellende Antwort...
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Ich habe eine NV-Bescheinigung und muss aufgrund eines Kleingewerbes ohne Umsatzsteuerpflicht eine Einkommensteuererklärung abgeben. Ich gehe davon aus, dass ich dabei auch die Kapitalerträge, die aufgrund der NV-Bescheinigung steuerfrei geblieben sind, angeben muss. Das Programm kommentiert dies dann aber mit einer Fehlermeldung, da keine Steuern und kein Sparerpauschbetrag eingegeben werden und füllt auch keine Anlage KAP aus.
Heißt das, dass ich die Kapitalerträge gar nicht angeben muss, auch wenn ich mit den Kapitalerträgen durch die selbständige Tätigkeit über den Grundfreibetrag kommen würde?