Werbungskosten bei vermieteter ETW

  • Eine zweite Frage zum Thema vermietete Eigentumswohnung :


    Ich habe ja die Möglichkeit die lt. Hausverwaltung angegebenen Nebenkosten als Werbungskosten einzutragen


    oder das Hausgeld !?


    Bisher habe ich immer die Daten der Nebenkostenabrechnung eingetragen.... in welchem Fall kann ich denn das "Hausgeld" eintragen ? (und dann keine Nebenkosten ?)


    Irgendwie blick ich's nicht richtig ! Leider.

    Gruß von einem Klassikfan

    Einmal editiert, zuletzt von mozart ()

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht solltest Du Dich einfach mal etwas intensiver mit der Programmbedienung und den Programminfos einschließlich dessen Such-/Hilfefunktion befassen, bevor Du konkreter in die Erstellung der Einkommensteuererklärung einsteigst.

  • Vielleicht solltest Du Dich einfach mal etwas intensiver mit der Programmbedienung und den Programminfos einschließlich dessen Such-/Hilfefunktion befassen, bevor Du konkreter in die Erstellung der Einkommensteuererklärung einsteigst.


    Danke für Deinen Hinweis. Das WISO-Sparbuch nutze ich -begeistert !-seit 1997. Selbst die die Such-/Hilfefunktion konnte mir in diesem Fall keine eindeutige Antwort geben.


    Lass gut sein ! Es war ja reine Neugierde meinerseits ......

  • Nachdem ich die Such-/Hilfefunktion durchgelesen habe, muß ich nun doch nochmal auf dieses Thema zu sprechen kommen. Sorry !


    Angeblich (lt.Such-/Hilfefunktion) kann ich das Hausgeld abzüglich Instandhaltungsrücklage in den Werbungskosten -sonstige- ansetzen. Dies habe ich "leider" in dem letzten Jahr gemacht. Natürlich habe ich auch die Nebenkosten lt. Verwalterabrechnung angegeben; daraufhin wurde mir seitens des Finanzamts mitgeteilt, daß dies in dieser Form nicht möglich sei. Ich mußte dann Mietvertrag und den Schriftverkehr (Mieterhöhungen), sowie die Abrechnung des Verwalters nachreichen. Das Ergebnis war eine wesentlich geringere Steuerrückzahlung, als das Programm ausgerechnet hatte, selbst wenn ich im Planspielmodus die Eingabe der Hausgeldzahlung weggelassen habe !


    Was ist nun richtig ??

    • Offizieller Beitrag

    Das Ergebnis war eine wesentlich geringere Steuerrückzahlung, als das Programm ausgerechnet hatte, selbst wenn ich im Planspielmodus die Eingabe der Hausgeldzahlung weggelassen habe !

    Dann hast Du vorher schlichtweg unvollständige Angaben gemacht bzw, versehentlich Beträge (Werbungskosten) doppelt berücksicht.


    Mieteinnahmen sind alle im Kalenderjahr vereinnahmten Beträge (Mietzahlungen Kaltmiete + umlagefähige Aufwendungen), Werbungskosten sind alle verausgabten Beträge einschließlich der umlagefähigen Aufwendungen. Und die Hausgeldzahlungen werden doch im Rahmen der Abrechnung des Verwalters abgerechnet, so dass diese doch alle wichtigen Zahlen hinsichtlich der Werbungskosten (einschließlich Zuführung zur bzw. Abgänge aus der Instandhaltungsrücklage) enthalten sollte.

  • Bisher habe ich immer die Daten der Nebenkostenabrechnung eingetragen.... in welchem Fall kann ich denn das "Hausgeld" eintragen ? (und dann keine Nebenkosten ?)


    Hi Mozart,
    sitze gerade bei den Eingaben, einfach das Menü Immoblien anwählen, und anschließend die entsp. Untermenüs auf Basis der Dir vorliegenden Unterlagen befüllen.


    Bitte beachte, die Rücklagen sind nicht direkt Abzugsfähig, so die Aussage meines Finanzamtes :(

    • Offizieller Beitrag

    Bitte beachte, die Rücklagen sind nicht direkt Abzugsfähig, so die Aussage meines Finanzamtes :(

    Was ja auch stimmt. Einzahlungen auf ein Bank-/Sparkonto sind schließlich keine Ausgaben.

    Und die Hausgeldzahlungen werden doch im Rahmen der Abrechnung des Verwalters abgerechnet, so dass diese doch alle wichtigen Zahlen hinsichtlich der Werbungskosten (einschließlich Zuführung zur bzw. Abgänge aus der Instandhaltungsrücklage) enthalten sollte.

  • Danke für Eure Antworten ! :thumbup:


    Fazit für mich ist dann eigentlich, daß ich das sogenannte "Hausgeld" nie eintragen kann bzw. darf, sondern eben "nur" die Nebenkosten laut Verwalterabrechnung !


    Ohhhh man... eben habe ich gesehen worin mein Fehler liegt :( Bei "sonstige Werbungskosten" steht ausdrücklich Gebühren der WEG dabei..... mann o mann und das habe ich überlesen.


    Entschuldigung für den Aufruhr ! Sehe jetzt endlich und endgültig klar !

  • Hallo Zusammen,


    Ich zahle als Vermieter monatlich ein Hausgeld an den Verwalter meiner Eigentumswohnung und dieser rechnet dann im Folgejahr mit mir ab mit einer entsprechenden Nachzahlung oder Rückzahlung.


    Ich habe in der Steuererklärung für 2013 die Hausgeld-Vorauszahlungen aus '13 als Werbungskosten eingetragen und die Rückzahlung aus der Abrechnung für 2012 (die mit der Abrechnung in 2013 kam) gegengerechnet.


    Der FA Beamte hingegen hat die Hausgeld-Vorauszahlungen für 2013 unberücksichtigt gelassen und hat mir die Zahlen aus der Hausgeld-Abrechnung für 2012 (samt Rückzahlung aus 2012) in der Steuererklärung für 2013 (Die Abrechnung für 2012 kam in 11/2013) als Werbungskosten angerechnet.


    Frage nun: ist das richtig so, dass die Hausgeldzahlungen erst mit der Endabrechnung steuerlich wirksam werden, obwohl sie eigentlich schon zwei Jahre vorher von mir an den Hausverwalter gezahlt wurden?


    Bitte bei den Antworten nicht auf Rücklagen eingehen, diese sind kein Thema, Danke.


    Vielen Dank für eure ANtworten.


    Gruß Martin.sch

    • Offizieller Beitrag

    Zu diesem Thema gibt es diverse Threads hier im Forum. Ich habe es mal zu einem davon veschoben. Die anderen kannst Du über die erweiterte Forensuche sicherlich nachlesen.


    Dein Prozedere war m.E. grundsätzlich richtig (§ 11 EStG). Allerdings musst Du natürlich auch darauf achten, etwaige Zuführungen zu und Entnahmen von Instandhaltsungsrücklagen richtig abzugrenzen.


    Wenn es der Bearbeiter so handhabt und Du die Vorauszahlungen für 2012 in der Einkommensteuererklärung für 2012 bereits berücksichtigt hattest, dann wären diese wohl zweimal steuerlich berücksichtigt worden.