Hallo Experten,
es tut mir Leid, wenn ich mit dieser Anfängerfrage aufwarten muss, aber ich hab den dreh noch nicht ganz raus.
Im Bescheid 2010 wurde die Kirchensteuer wie folgt angegeben.
mithin zuviel entrichtet: 85,05
Wenn ich mir die Summe aus Einkommenssteuer, Solizuschlag und Kirchensteher ansehe, entspricht der Wert exakt dem, was ich erstattet bekam.
Demnach wäre die Rechnung doch auf 0 aufgegangen.
Dann fand ich aber diesen Hinweis:
Die Zahlungen zur Kirchensteuer (damit auch die Erstattungen) werden als Aufwand (Einnahme) bei den Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt.
Der Zufluss des Erstattungsbetrages erfolgte im Jahr 2011. Damit geben Sie in der Erklärung 2011 in den Sonderausgaben als in 2011 für 2010 erstattete Kirchensteuer mit Text "EStB 2010 vom XX.XX.XX" und den Betrag von EUR X ein. (X bei im dann = 85,05).
Die Frage nun, wo gebe ich dies ein?
Ich hätte ja vermutet bei Allgemeinen Ausgaben unter Kirchensteuern und Kirchgeld bei "Im Kalenderjahr 2011 geleistete Zahlung von Vorjahren".
Ist das so richtig?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Patrick