Spenden aus der externen EÜR in der Gewinnermittlung des Gewerbes eintragen: Wo?

  • Hallo,


    ich bearbeite gerade die ESt 2010 und will im Gewerbebetrieb in die Gewinnermittlung die Daten der externen Buchhaltung bzw. der von ihr erstellten EÜR eingeben.


    Ich finde allerdings keinen Punkt, wo ich die Spenden des Gewerbebetriebs eingeben kann. Ich finde nur die privaten Spenden. Der Gewerbebetrieb besteht aus einer Person.


    Die Hilfe schweigt sich z.B. auch darüber aus, wo ich z.B. die Konten (die im übrigen dem Kontenrahmen von Mein Büro entsprechen) eintragen kann. Das wäre eine große Erleichterung, die eine solche Frage wie meine von vornherein verhidnern würde, denke ich.


    Vielen Dank für Eure Antworten im voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Genau, Spenden sind einkommensteuerlich zu berücksichtigen und gewerbesteuerlich, sofern sie auch betrieblichen Mitteln geleistet wurden.


    Da Sie aber nicht in die EÜR gehören, sondern in den Mantelbogen, sind Sie nur auf das Konto 1800 oder 1850 zu buchen.

    • Offizieller Beitrag

    ... und gewerbesteuerlich, sofern sie auch betrieblichen Mitteln geleistet wurden.

    Ich hatte unterstellt, dass bei EÜR keine Gewerbesteuer in Betracht kommt. Aber für andere ein wichtiger Hinweis. :thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    Schöner sieht es noch aus, wenn man sich anstelle meines "auch" ein "aus" hindenkt... [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern2_confused.gif]


    Naja, in Anbetracht dessen, dass ein Gewerbetreibender nach Hinzurechnungen und Abzügen gerade mal einen Freibetrag von EUR 24.500,00 hat und die Grenze, bei der die Bilanzierungspflicht beginnt weit weg, ist die Anzahl der Einnahmen- Überschuss- Rechner, die gewerbesteuerpflichtig sind, doch relativ hoch.

    • Offizieller Beitrag

    [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_lol.gif]


    Das Klientel des Unterforums Mein Büro lässt durchaus den Schluss zu, dass dem wohl nicht immer so ist...

  • Hallo,


    vielen Dank für Eure Antworten.


    Steuerberater: Können wir uns nicht leisten, die Buchhaltung ist teuer genug.


    Viele Gewerbetreibende liegen knapp über der Gewerbesteuergrenze oder knapp drunter - manchmal schwankt das auch. Es reicht zum Leben, nur reich wird man nicht. Nur weil man Gewerbetreibender ist, bedeutet das auch keinen "Zwang" zum Steuerberater. Die Foren im Internet sind da ganz hilfreich, es macht allerdings etwas mehr Arbeit und Mühe. Und meine Arbeitszeit ist, auch wenn ich doppelt so lange brauche, immer noch billiger als die eines Steuerberaters. Und bislang lag ich mit meinen Erklärungen und den Ergebnissen nach Wiso immer ganz richtig.


    Ich bin davon ausgegangen, wenn eine Spende durch eine gewerbliche Dienstleistung erbracht wird, also darüber eine Rechnung ausgestellt wird, ist das eine betriebliche Spende. Deshalb ist sie ja in der EÜR und muss da auch rein.


    Wenn sie aber in den "privaten" Teil zu den Spenden in der EkSt soll, fällt sie sozusagen in den Summen aus der EÜR raus, das heißt, dass dann die Summe, die ich nach Wiso für den Gewerbegewinn bekomme, eine andere ist - sein muss - als die nach der EÜR. Deshalb habe ich nach einem Punkt gesucht, wo man das eintragen kann. Dann hätten die Summen wieder gestimmt. Ich hoffe, denen beim FA fällt das auf.


    Die Hinzurechnungen, denn eine solche ist eine Spende ja, gibt es im Gewerbebetrieb von Wiso auch, aber dort gibt es eben keine Möglichkeit, eine Spende einzutragen. Schön wäre es gewesen, hätte man sie hier eintragen können und Wiso hätte sie dann automatisch intern wieder unter den privaten Spenden aufgeführt - dann hätten die Summen gestimmt. Und genau einen solchen Punkt hatte ich gehofft, hier genannt zu bekommen, deshalb habe ich gefragt.


    Euch ein schönes Wochenende!

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin davon ausgegangen, wenn eine Spende durch eine gewerbliche Dienstleistung erbracht wird, also darüber eine Rechnung ausgestellt wird, ist das eine betriebliche Spende. Deshalb ist sie ja in der EÜR und muss da auch rein.

    Eine Spende hat in der EÜR nichts zu suchen bzw. darf sich gewinnmäßig nicht auswirken.


    Und wenn eine von Dir erbrachte (entgeltliche) steuerpflichtige Dienstleistung als "Spende" erbracht wird bzw. angesehen wird (Verrechnung im vereinfachten Zahlungsweg) , dann hast Du tatsächlich sogar noch eine, ggf. auch umsatzsteuerpflichtige, Betriebseinnahme zu erfassen!

    • Offizieller Beitrag

    Eine Spende hat in der EÜR nichts zu suchen bzw. darf sich gewinnmäßig nicht auswirken.

    Ganz genau. Einkommensmindernden Charakter bekommt Sie über die Eintragung im Mantelbogen, in die Gewinnermittlung der Firma gehört Sie nicht hinein.

    Und wenn eine von Dir erbrachte (entgeltliche) steuerpflichtige Dienstleistung als "Spende" erbracht wird bzw. angesehen wird (Verrechnung im vereinfachten Zahlungsweg) , dann hast Du tatsächlich sogar noch eine, ggf. auch umsatzsteuerpflichtige, Betriebseinnahme zu erfassen!

    Genau.


    Sie buchen eine Entnahme von Leistungen (oder von Gegenständen), die, sofern Sie umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer sind, ebenfalls Umsatzsteuer auszulösen hat.
    Über den Bruttobetrag dürfen Sie eine Spendenbescheinigung erhalten, die zur Angabe in der Gewerbesteuererklärung (Seite 3 Zeile 66) und Einkommensteuererkläung (Mantelbogen Seite 2 Zeile 49) berechtigt.