Ich (zusammen veranlagt) bin selbst privat versichert. Meine beiden Kinder (4 und 7 Jahre - Kindergeldanspruch besteht logischer Weise) sind freiweilig in einer GKV versichert. Die Beiträge bezahle ich. Wenn ich das Bürgerentlastungsgesetz richtig verstehe, können die Beiträge bei den Einkünften der Kinder (die haben aber im konkreten Fall keine) oder direkt bei den Eltern als Sonderausgaben geltend gemacht werden (sh. Beschreibung aus der WISO-Infothek). Ich habe nun die Beiträge über die Eingabemöglichkeit bei "ÜBERNOMMENE KRANKEN- UND PFLICHTVERSICHERUNGSBEITRÄGE" - dort wird auf die Kinder verzweigt - erfasst. Da ich aus der Maske "VERSICHERUNGEN UND ALTERSVORSORGE" gekommen bin, habe ich vermutet, dass dann eine Berücksichtigung bei den Eltern (Steuerminderung) erfolgt. Dies ist aber nicht geschehen (siehe beide Abbildungen "Beitrag freiwillige KV nicht beruecksichtigt ..."). Ich habe dann, obwohl eigentlich nicht korrekt, eine Eingabe bei den "PRIVATEN KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNGSBEITRÄGEN" unter "BEITRÄGE ZUR BASISABSICHERUNG" vorgenommen. Dann werden die Beiträge für die freiwillige KV der Kinder als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt.
Meine Frage: Habe ich die Regelung falsch verstanden, die Daten falsch erfasst oder rechnet das Programm in diesem Punkt tatsächlich nicht richtig?
Für schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar!
harryhigh