Mahnverfahren Gebühren unter welcher Kategorie?

  • Hallo,


    ich habe für ein Mahnverfahren Gebühren im Voraus zahlen müssen.
    Unter welcher Kategorie muss ich sie einordnen?
    Unter "nicht betriebsrelevant"?


    Diese Gebühren erhalte ich ja säter (hoffentlich) vom Gläubiger zurück.


    Schöne Grüße

  • Das Mahnverfahren dürfte ja betriebelich begründet sein, danach ist die Gebühr sicherlich betriebsrelevant.
    Nach meinem Verständnis könntest Du diese als Nebenkosten des Geldverkehrs buchen.
    Erhältst Du es vom Kunden zurück, kannst Du es ebenfalls über das Konto 4970 buchen.

    • Offizieller Beitrag

    Rechts- und Beratungskosten ist das allgemeinen Konto für derartige Sachverhalte.


    Wobei ich immer darauf hinweisen möchte, dass es hier und auch anderswo innerhalb der Ausgabenkategorien kein sonderliches Problem darstellt, wenn sie eine betriebliche Ausgabe einem anderen LOGISCHEN Sachkonto zuweisen.


    Beachtlich ist dabei nur und besonders:


    • sind die Kosten betrieblich?
    • sind die Kosten aufzuteilen?
    • habe ich den Vorsteuerabzug beachtet?
    • Ist die Ausgabe im Text beschrieben, so dass ich sie später noch nachvollziehen kann?
  • Moin,
    vielleicht hiermal nachsehen.
    Für ein gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid) fallen immer im Voraus Gebühren an. Gerichtliche Gebühren für ein Mahnverfahren sind umsatzsteuerfrei.
    Wichtig ist immer, wie Häschen schon geschrieben hat, dass alles nachvollziehbar bleibt (auch nach Jahren) und du dies entsprechend dokumentierst.