Rechnung von Google Irland ohne eigene UstID-Nr.

  • Hallo zusammen,


    ich habe bei Google ein adwords-Konto eröffnet und nun die erste Rechnung von Google Irland erhalten. Diese Rechnung weist _keine_ Mehrwertsteuer aus und es ist der Vermerk: "gemäß Artikel 21.1(b) der 6. EU-Richtlinie ist der Empfänger dieser Dienste verpflichtet, Mehrwertsteuer für diesen Dienst zu zahlen." auf der Rechnung.


    Ich habe _keine_ UstID-Nr. und ich falle _nicht_ unter die Kleinunternehmerregelung.


    Wie buche ich nun diese Rechnung in Büro Komplett, insbesondere: wie muss ich die Steuer buchen, die ich ja noch ans deutsche Finanzamt zu zahlen habe, so dass sie richtig in der Umsatzsteuervoranmeldung ausgewiesen wird? Wie gesagt: die Rechnung selbst weist keine Steuer aus.


    Bin für jeden Tip dankbar.


    Gruß aus Nürnberg


  • Hallo Alex,


    das ist wie §13 Bauleistungen zu buchen, jedoch in Deinem Fall als "Sonstige Leistung".


    Schicke mir eine e-mail an <!-- e --><a href="mailto:franco.berg@bergsystem.com">franco.berg@bergsystem.com</a><!-- e --> dann erhaelst Du von mir die Parametereinstellungen. Richte diese Parameter und Konten ein, dann gehts automatisch.


    Hierbei buchst Du dann die Rechnung mit 16%MwST (die Du ans FA abfuehren muesstest) gleichzeitig jedoch auch auch die Vorsteuer von 16% (die vom FA erstattet wuerde). Fuer Dich bleibt es als von der USt her gesehen neutral, da MwST und VSt sich gegenseitig aufrechnen.

  • Hi all,


    es ging darum, dass ich eine Rechnung von Google Irland erhalten habe, die keine MwSt ausweist, ich keine UStID.-Nr. habe und ich nicht genau wusste, wie ich das buchen muss. Franco hat mir dann freundlicherweise eine Beschreibung geschickt wie das steuer- und buchungstechnisch aussieht, welche Konten anzulegen sind usw. Die unten zitierten Angaben beziehen sich also auf die Konten, die nicht defaultmässig in BK enthalten sind, sondern die ich nachträglich angelegt habe, um den besagten Geschäftsvorfall abbilden zu können.


    Als Follow-Up zur Info für alle Interessierten möchte ich hiermit gerne die Korrespondenz per eMail zwischen Franco und mir, die nach den o.s. Posts hier im Forum stattgefunden hat, bereitstellen:


    -- begin quote --


    > Ich habe jetzt die Rechnung EUR 5,00 netto in Buchhaltung ->
    > Geschäftsvorfälle -> Hauptbuch erfasst und gebucht mit Steuer
    > im Konto 4610
    > Werbekosten "48 Sonstige Leistungen...". Eine Steuer wird mir in der
    > Belegerfassung nicht angezeigt, was IMO auch richtig ist.


    korrekt


    >
    > - Wenn ich mir nun die UVA ansehe, dann steht in Zeile 48
    > Feld 52 EUR 5,00
    > und im Feld 53 EUR 0,80 (die Steuer), und in Zeile 58 wieder
    > die EUR 0,80,
    > was sich dann gegeneinander aufhebt. Dies ist IMO auch richtig, oder?


    ist richtig. Ist ja der tiefe "Sinn" dieses §13. Das FA muss keine
    angemeldete Vorsteuer erstatten, da es sich beim USt-Pflichtigne selbst mit
    der MwSt aufhebt.


    > - Wenn ich mir nun die EÜR ansehe, dann steht in A
    > Betriebseinnahmen ->
    > vereinnahmte USt -> 1787 §13 Umsatzsteuer... EUR 0,80 und in B
    > Betriebsausgaben verauslagte Vorsteuer -> 1578 §13 abziehbare
    > VSt 16%... EUR
    > 0,80. Ist das noch richtig?


    auch richtig.


    > - nun bin ich etwas verwundert, dass im Konto 3130, das ich
    > gemäß Deiner
    > Beschreibung angelegt habe unter Gliederungszuordnung ->
    > Umsatzsteuererklärung nichts eingetragen wird (zumindest ist
    > das in Deiner
    > Beschreibung nicht abgebildet).


    Dieser Punkt "USt Erklaerung" in der Gliederungszuordnung ist bei keinem
    Konto (auch 3120 etc) eingetragen. Zu dem Zeitpunkt gab es die Gleiderung
    noch nicht.
    Der Eintrag muesste dann auch bei der "Anlage UR zur USt Erklaerung"
    erfolgen. Deiser endet bei ... zum Steuersatz von 16% (854
    Bemessungsgrundlage).


    >
    > Noch eine allgemeine Frage: müssen in EÜR und GUV die Gesamtsumme
    > (Jahresüberschuss / -fehlbetrag) zu jedem Zeitpunkt identisch
    > sein?


    nein, sind nicht identisch. Schau Dir doch einfach in den Auswertungen die
    zugeordneten Konten an.


    > Ich habe
    > nämlich festgestellt, dass aus früheren Buchungen im November
    > in der EÜR die
    > Anrechenbare VSt (Kto. 1575) ausgewiesen wird, in der GUV
    > jedoch nicht.


    Das ist voellig korrekt.
    In der G+V, die eine Ergaenzung zur Bilanz darstellt gibt es keine USt
    Konten. Diese erscheinen nur in der Bilanz.


    > Verstehe ich das richtig, dass durch die Erstattung der VSt.
    > durch das
    > Finanzamt der Ausgleich stattfindet und dann auch GUV und EÜR
    > summarisch
    > identisch sind?


    Nein, das Ergebnis ist nie und kann auch nicht identisch sein. (siehe oben)


    Gruss
    Franco


    -- end quote --


    Gruß,
    Alex