Buchung von Gutschriften oder Nachzahlungen in der WEG Haushaltsabrechnung

  • Hallo , habe folgendes problem:




    2009 = 2.000 € vorauszahlung wasser


    2010 = abschlußrechnung wasser 2009 über 1.500 € mit 1.000 m³ wasserverbrauch = guthaben 500 €


    2010 = eingang 500 € wasserguthaben = verbucht als ausgaberückzahlung wasser


    2010 = 1.500 € vorauszahlung wasser


    2011 = abschlußrechnung wasser 2010 über 1.500 € mit 1.000 m³ wasserverbrauch




    Wenn jetzt die hausgeldabrechnung erstellt wird , dann wird die vorauszahlung 1.500 € mins 500 € ausgaberückzahlung = 1.000 € auf 1.000 m³ wasserverbrauch umgelegt.
    Aber es müssen doch die 1.500 € nach verbrauch umgelegt werden. Denn die 500 € ausgaberückzahlung kommen aus dem gemeinschaftlichen geld , aber die 1.500 € in der abschlußrechnung sind ja verursacherabhängig.
    Wenn ich die abschlußrechnung nochmals einbuche, so erhöht sich die gesamtsumme der kosten , weil vorauszahlung + abschlußrechnung zusammenkommen.
    Wie muß ich die vorauszahlungen , gutschiften oder auch nachzahlungen und abschlußrechnung verbuchen, so dass


    - bankkonto nach jeder buchung stimmt ?


    - nur die wirklichen verbrauchskosten zur umlage benutzt werden ?


    - in der übersicht gesamtkosten diese bewegungen nicht angezeigt werden ?


    Mir ist schon klar, das alle zahlungsvorgänge für die weg im jahr der buchung berücksichtigt werden und bei der nebenkostenabrechnung der gültigkeitszeitraum zählt.


    Es kann nur nicht sein , dass eine gutschift oder nachzahlung die jahresgesammtkosten reduziert oder erhöht und dadurch die verteilung der wirklichen angefallenen kosten verändert


    Was mach ich falsch oder wie kann ich das lösen ?


    Mit freundlichen Grüßen

    Benutze : WISO Hausverwalter Prof. 2012 und Mein Büro

  • sorry , ich kann mit deiner antwort gerade gar nichts anfangen...... hilft mir in keiner art weiter.


    könntest du etwas genauer antworten ...... und mir geht es um die weg .........beim mieter ist mir erstmal alles klar

    Benutze : WISO Hausverwalter Prof. 2012 und Mein Büro

  • und mir geht es um die weg


    Was hat Wasser mit der WEG zu tun?....außer dass dies evtl. vom Eigentümer bei Eigennutzung bezahlt wird.
    Esd gibt WEG Rücklagen, WEG Umlagen und und Nebenkosten Umlagen.
    MfG Günter


    NB
    Du hast mehrere Denkfehler in deiner Frage.

  • wasser und WEG = ein eigentümer wohnt in seiner eigenen wohnung .... dann muß doch die kosten für den wasserverbrauch auf den eigentümer umgelegt werden ....oder ?
    und ob der eigentümer selbst bewohnt oder vermietet oder evtl. lehrstand ( bei grundgeb ühren ) hat .....ist erstmal nicht für die berechnung des hausgeld wichtigt


    und das es diese weg rücklagen gibt is mir klar ... aber davon rede ich gar nicht


    ich will nur das hausgeld abrechnen..... ´


    was für denkfehler meinst du ?


    wenn du schneller klartext reden ( schreiben würdest ) dann brächten wir keine 20 antworten zu schreiben , oder ?
    kannst du mir keine klare und direkte hilfe geben ?

    Benutze : WISO Hausverwalter Prof. 2012 und Mein Büro

  • wasser und WEG = ein eigentümer wohnt in seiner eigenen wohnung .... dann muß doch die kosten für den wasserverbrauch auf den eigentümer umgelegt werden ....oder ?


    Eben nicht, sondern auf den Mieter.
    Dass der Mieter auch gleichzeitig Eigentümer ist wird doch berücksichtigt. Er zahlt seine Nebenkosten wie ein Mieter, zusätzlich kommt die WEG Umlage.
    MfG Günter


    NB
    Hast du den Eigentümer auch als Mieter erfasst :?:

  • es ist eine reine weg-verwaltung .... da kann ich keinen mieter anlegen
    und wenn es eine miet- und weg-verwaltung ist, dann muß ich wohl nicht jeden eigentümer nochmals als mieter anlegen , oder doch ? das kann doch nicht sein.
    ich hab auch den mix in einem anderen gebäude und da steht " leerstand/eigennutzung " , somit sollte das doch geklärt sein oder ? das muß doch nicht doppelt eigegeben werden , oder ?


    das haus geld zahlt immer der eigentümer und ist für alle laufenden kosten des gebäude , also auch für das wasser >>>>>> wir können aber auch müll , allgemeinstrom , gas , hausmeister, winterdienst , strassenreinigung nehmen , ist ja vom prinzip her egal.


    ob ich die mietverwaltung mache oderder eigentümer selbst oder ob selbstbewohnt spielt doch keine rolle für die abrechnung des hausgelds .



    hey.......steh ich da vollkommen auf dem schlauch ????

    Benutze : WISO Hausverwalter Prof. 2012 und Mein Büro

  • und wenn es eine miet- und weg-verwaltung ist, dann muß ich wohl nicht jeden eigentümer nochmals als mieter anlegen , oder doch ? das kann doch nicht sein.


    Doch, ist aber auch logisch.
    Bitte mal die Bedienungsanleitung genau durchlesen.
    MfG Günter

  • kannst mir mal ein link senden ... wo das stehen soll .... ich hab nichts gefunden


    noch was


    das beschriebene problem im ersten beitrag ist damit aber nicht gelöst .... wie sieht es aus .... hast du dazu was ?

    Benutze : WISO Hausverwalter Prof. 2012 und Mein Büro

  • Wenn jetzt die hausgeldabrechnung erstellt wird , dann wird die vorauszahlung 1.500 € mins 500 € ausgaberückzahlung = 1.000 € auf 1.000 m³ wasserverbrauch umgelegt.
    Aber es müssen doch die 1.500 € nach verbrauch umgelegt werden. Denn die 500 € ausgaberückzahlung kommen aus dem gemeinschaftlichen geld , aber die 1.500 € in der abschlußrechnung sind ja verursacherabhängig.
    Wenn ich die abschlußrechnung nochmals einbuche, so erhöht sich die gesamtsumme der kosten , weil vorauszahlung + abschlußrechnung zusammenkommen.


    Wie soll man das verstehen?
    Was ist auf welchen Konten gebucht?
    Abrechnungsfähige Kosten sind nur die wirklich im Jahr gezahlten Beträge.
    Tut mir leid, aber mit deiner Abrechnungsweise komme ich nicht klar. bitte wende dich an den Support.
    MfG Günter

  • Lege dir unter Finanzkonto die Konten Verbindlichkeiten/1800 oder Forderungen 1400 an.
    und buche die Vorauszahlungen statt auf Wasserverbrauch auf das Konto Verbindlichkeiten oder Forderungen
    Die Schlussrechnung der Stadtwerke buchst du entsprechend : Wasserverbrauch an Verbindlichkeitenb/oder/ Forderungen
    Somit hast du den tatsächlichen Verbrauch bzw. Zahlbetrag erfasst.


    Die Zahlungen/Erstattungen der Schlussrechnung buchst du auf bei der Zahlung/Erstattung das Konto Verbindlichkeiten oder Forderungen mit Gegenkonot Bank.


    Da die Kosten verbrauchabhängig abgerechnet werden, gibt es auch kein Problem, wenn due diese Rechnungsabgrenzung zum Jahresende machst.


    Ganz sicher bist du, wenn du in der ETV eine Vereinbarung herbeiführst, dass diese Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden sind.

  • danke dir .... du hast verstanden was ich meinte


    ja da werde ich so etwas zusammen basteln müßen.
    erstmal werde ich die abgrenzung > welche für die heizkosten ja sogar vorgeschrieben ist und auch in der instandhaltungsrücklage < und für wasser teilweise auch beführwortet wird ( wenn auch nicht lt. gesetzt vorgesehen ) , händisch einfügen und meine weg auf den normalen zustand hin weisen, welcher eben das Einnahmen-Ausgaben-Prinzip ist.


    für nächstes jahr lasse mir dann eine beschluss geben und haftungsfreistellung wenn sie es weiter so wollen

    Benutze : WISO Hausverwalter Prof. 2012 und Mein Büro

  • Da die Kosten verbrauchabhängig abgerechnet werden, gibt es auch kein Problem, wenn due diese Rechnungsabgrenzung zum Jahresende machst.
    Ganz sicher bist du, wenn du in der ETV eine Vereinbarung herbeiführst, dass diese Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden sind.


    Das geht aber nur ohne Mieter, sonst Zufluß-/Abflußprinzip, und geht nur, wenn alle EG einverstanden sind.
    MfG Günter

  • Hallo Herr Horn,


    das geht natürlich auch mit Mietern. Mieter zahlen den tatsächlichen Wasserverbrauch. Meistens wird die Schlussrechnung am Anfang des Jahres verschickt. Und wenn ich z.B. in 2011 die Nachzahlung für 2010 zahle, gebe ich im abzurechnenden Zeitraum nicht 1.1.2011 - 31.12.2011 ein, sondern 1.1.2010 - 31.12.2010- Damit erscheint automatisch diese Abschlusszahlung bei den Mietern im Abrechnungjahr 2010. Wenn ich eine Rückstellung bilde, buche ich die Rechnung unter dem 31.12.2010 mit Zahlungszeitraum 1.1.2010 - 31.12.3010 und damit sind ET und auch die Mieter richtig belastet.


    Die Zustimmung der ET kann man durch Umlaufbeschluss oder außerordentlichen ETV herbeiführen. Man muss die Rückstellung nur "richtig" verkaufen.


    MfG vom NOK


    Cowgirl

  • und damit sind ET und auch die Mieter richtig belastet.


    ...vom Gesetz her nicht.
    Die Hausabrechnung und Nebenkostenabrechnung wird im Rahmen einer EÜR erstellt.
    Bei einer Eür gibt es keine Rückstellungen und Verbindlichkeiten, es zählt nur das Geld, welches real im Zeitraum geflossen ist.
    Das könnte ansonsten bei einer Steuerprüfung beanstandet werden.
    (Find ich zwar sellber blöd, aber so ist es (noch).)
    MfG Günter

  • Hallo Herr Horn,


    die gestzliche Vorgabe hinsichtlich einer Darstellung in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist nicht zwingend. Sofern eine WEG die Berücksichtigung von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Jahresabrechnung wünscht, kann dies durch eine Vereinbarung regeln. Ein einfachr Mehrheitsbeschluss genügt hier nicht.


    steuerrechtlich : Für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben gibt es eine Ausnahmeregelung. Sie gelten als im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit bezogen, wenn
    > der Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Ende des Kalenderjahrs der wirtschaftlichen Zugehörigkeit liegt und
    > der Zeitpunkt der Zahlung ebenfalls kurze Zeit nach Ende bzw. vor Beginn des Kalenderjahrs der wirtschaftlichen Zuegehörigkeit leigt.


    Als kurze Zeit ist i.d.R. ein Zeitraum von 10 Tagen anzusehen. d.h. es sind nur Einnahmen bzw. Ausgaben zu beachten die Ihnen 10 Tage vor und 10 Tage nach dem 31.12. zufließen.


    Da Abschläge für Strom, Wasser, Kanalgebühren etc. meistens regelmäßig in monatlichen Raten gezahlt werden, dürfte es steuerrechtl. unproblematisch sein, hier eine Rückstellung zu bilden.


    Mfg.


    Cowgirl

  • Als kurze Zeit ist i.d.R. ein Zeitraum von 10 Tagen anzusehen. d.h. es sind nur Einnahmen bzw. Ausgaben zu beachten die Ihnen 10 Tage vor und 10 Tage nach dem 31.12. zufließen.
    Da Abschläge für Strom, Wasser, Kanalgebühren etc. meistens regelmäßig in monatlichen Raten gezahlt werden, dürfte es steuerrechtl. unproblematisch sein, hier eine Rückstellung zu bilden.


    ...aber die Endabrechnung kommt meist erst im 2. Quartal des Folgejahres.
    MfG Günter


    NB
    Wie gesagt, ich würds auch so machen, nur rechtlich sind sich die Experten nicht einig.