Berufsunfähigkeitsrente

  • Hallo liebe Forumsgemeinde,


    ich weiß nicht genau, wie ich folgendes in mein Programm angeben soll.


    Ich bin zurzeit aufgrund eines Dienstunfalls (Januar 2011) arbeitsunfähig und befinde mich in der Wiedereingliederung. Meine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit (+6 Monate) die vereinbarte Rente aus. Die Abgabe von AU-Bescheinigungen reicht aus. Meine Widereingliederung endet Ende Oktober 2012, danach bin ich wieder (aller Wahrscheinlichkeit nach) voll arbeitsfähig.


    Welches Versicherungsende ist für die Berechnung des Ertragsanteil massgeblich:


    - das Ende meiner Arbeitsunfähigkeit (damit auch Ende der Rentenzahlung, oder


    - das Ende der Versicherungslaufzeit (in meinem Fall 2030)?


    Ich hoffe, ich konnt emich klar ausdrücken und bedanke mich schon einmal im voraus.


    grueneguete

    • Offizieller Beitrag

    Das sollte eigentlich alles aus der Leistungsmitteilung des Versicherungsträgers hervorgehen. Der übermittelt die maßgeblichen Beträge ja auch elektronisch an die Finanzverwaltung. Ggf. also mit dem in Verbindung setzen.

  • Vielen Dank für die Antwort!


    Ich habe nie eine Leistungsmitteilung bekommen, worauf eine Laufzeit vermerkt wäre. Ich muss meinem Versicherer lediglich jeden Monat eine neue AU-Bescheinigung zukommen lassen. Der Versicherer kann dem Finanzamt also gar keine Mitteilung über das ENde der Zahlungen machen, da er jeden Monat nur über die jeweils folgenden vier Wochen Arbeitsunfähigkeit Bescheid weiß.
    Die Zahlungen enden, wenn ich keine AU-Bescheinigung mehr vorlege.


    Kann es sein, dass die Gelder als Krankengeld anzusehen sind (und damit nicht steuerpflichtig), und erst nach Feststellung einer Berufsunfähigkeit als Rente?

    • Offizieller Beitrag

    Das kannst Du doch nur selber prüfen anhand Deiner vertraglichen Vereinbarungen. Da muss ja schließlich stehen, was aufgrund welchen Merkmals wie und in welcher Höhe zu zahlen ist. Und das hat die leistende Stelle ggf. an das FA zu übermitteln und auch zu bescheinigen. Hier bräuchten wir unsere berühmte Glaskugel.