Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich weiß nicht genau, wie ich folgendes in mein Programm angeben soll.
Ich bin zurzeit aufgrund eines Dienstunfalls (Januar 2011) arbeitsunfähig und befinde mich in der Wiedereingliederung. Meine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit (+6 Monate) die vereinbarte Rente aus. Die Abgabe von AU-Bescheinigungen reicht aus. Meine Widereingliederung endet Ende Oktober 2012, danach bin ich wieder (aller Wahrscheinlichkeit nach) voll arbeitsfähig.
Welches Versicherungsende ist für die Berechnung des Ertragsanteil massgeblich:
- das Ende meiner Arbeitsunfähigkeit (damit auch Ende der Rentenzahlung, oder
- das Ende der Versicherungslaufzeit (in meinem Fall 2030)?
Ich hoffe, ich konnt emich klar ausdrücken und bedanke mich schon einmal im voraus.
grueneguete