Mehrfamilienhaus mit Mieter und Selbstnutzung, wie erfassen?

  • Hallo,


    habe wieder einen Stolperstein, den es zu überwinden gilt. Könnt ihr mir helfen?


    Unser Mehrfamilienhaus ist sowohl vermietet als auch eigengenutzt. Ich habe jetzt als Verwaltungsart Mieter- und WEG Verwaltung gewählt. Ist das richtig?


    Dann müssen die Heiz- und Nebenkosten für unseren Anteil genauso wie die der Mieter behandelt und umgelegt werden. Derzeit wird die selbstgenutzte Wohnung als Leerstand/Eigennutzung ausgewertet. Aber auch der Leerstand wird ebenso ausgewertet. In der Abrechnung für Mieter werden wir nicht mit aufgeführt, nur in der Hausgeldabrechnung.


    Das ist unübersichtlich und evtl. auch falsch. Ich würde schon die Kosten des reinen Leerstandes alleine wegen steuerlichen Aspekten getrennt ermittelt haben.


    Sollten wir für die von uns bewohnten Wohnungen uns selbst als Mieter eingeben? Oder hat das alles seine Richtigkeit so wie es ist?


    Danke

  • Oder hat das alles seine Richtigkeit so wie es ist?


    Richtig, Vermietungsabsicht nachweisen.
    Eigennutzung erst ab Einzug ^^ ....lass dich mal steuerlich beraten :!:
    MfG Günter


    Leerstand/Eigennutzung gibt es nicht, entweder Leerstand (richtig) oder Eigennutzung.

  • Sehr freundlich von dir Günter, danke.

    Zitat

    Richtig, Vermietungsabsicht nachweisen.


    Eigennutzung erst ab Einzug ^^ ....lass dich mal steuerlich beraten :!:

    Zitat

    Leerstand/Eigennutzung gibt es nicht, entweder Leerstand (richtig) oder Eigennutzung.


    Da habe ich jetzt leider gar nichts von verstanden. Wir haben das Haus zum 1.4.10 bezogen, da sind auch Lasten und Nutzen auf uns übergegangen. Seit Einzug bewohnen wir eine Wohnung selbst, der Rest ist mit Unterbrechungen seither vermietet.


    Es soll einfach zwischen Kosten des Leerstands und unseren Kosten differenziert werden. In der Maske


    Stammdaten -> Wohnungen/Einheiten unter "aktueller Mieter" steht "Leerstand/Eigennutzung".


    Das ist meiner Meinung nach nicht richtig.


    "Vermietungsabsicht nachweisen" im Bezug auf meine Frage habe ich auch nicht verstanden. Da lasse ich mich sicherlich noch beraten.

  • Wir haben das Haus zum 1.4.10 bezogen, da sind auch Lasten und Nutzen auf uns übergegangen. Seit Einzug bewohnen wir eine Wohnung selbst, der Rest ist mit Unterbrechungen seither vermietet.


    Wenn ihr selbst drin wohnt so müsst ihr euch als Eigentümer und als Mieter erfassen.
    Leerstand wird mit 1 Person über den Eigentümer abgerechnet.
    MfG Günter