Mutterschaftszuschuss und regulärer Verdienst

  • Meine Mitarbeiterin ist am 13.08.2012 in Mutterschutz gegangen. Habe nun den Anteil zum Mutterschaftsgeld errechnet.


    Nun war es so, dass sie monatlich immer 400 Euro verdient hatte, der Stundenlohn war 10 Euro, so dass bei 40 Stunden im Monat sie auf volle 400 Euro kam. Durch die Berechnung zum Mutterschaftsgeld liegt der eigentliche Stundenlohn bei 13,33 Euro, wenn mann die 400 Euro durch 30 Arbeitstage rechnet.


    Muss ich bei der Abrechnung für die Zeit vom 1.8.-12.8. nun die 13,33 Euro zugrunde legen oder die 10 Euro? Lohn&Gehalt rechnet ja nach Stunden ab und nicht nach Tagen. Deswegen stehe ich momentan total auf dem Schlauch und wäre für schnelle Hilfe (wg. Abgabe an Knappschaft) dankbar.


    Gruß, Crawalos

  • Natürlich musst du die 10 Euro nehmen, die bekommt sie doch, oder nicht? LO2012 rechnet nach Tagen ab. Stunden interessieren nur dann, wenn es um die Berufsgenossenschaftsliste geht, aber in keinster Weise bei der Berechnung. Das machst du ja manuell, indem du die Stundenlohnart nimmst und die Anzahl der gearbeiteten Stunden eingibst.


    Im Grunde gibst du ganz normal die Stunden ein, die Sie bis zu Beginn der Mutterschaft gearbeitet hat, zum Stundenlohn von 10 Euro, und ab da greift die Fehlzeit Mutterschutz. Gegebenenfalls kann man dann noch die Lohnart Zuschuss Mutterschutz geben, wenn man einen Zuschuss gibt. Aber Pflicht ist es eben nicht.


    http://update2.buhl-data.com/f…Mutterschutzfrist2011.pdf

  • Vielen Dank für die Antwort, die mir sehr geholfen hat.


    Der Zuschuss zur Mutterschaft ist aber Pflicht, genauso wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das gilt für einen Hauptjob wie für einen Nebenjob. Dass sich die meisten davor drücken, Nebenjobblern das zu zahlen, steht ja auf einem anderen Blatt. Meine Mitarbeiterin ist mir das wert und deshalb bekommt sie auch den Zuschuss.