Fehlermeldung bei der Abgabe an Elster lässt mich am Programm zweifeln. Geht das überhaupt?

  • Guten Tag, liebes Forum,
    Bei der Abgabe an Elster bekomme ich jedes Mal diese Fehlermeldung:
    "Bei den Umsätzen zu anderen Steuersätzen sind die
    Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer (KZ 155) und die Steuer (KZ 156)
    gemeinsam anzugeben."

    Und dann bricht das Programm ab.


    Ich habe die Fehlermeldung natürlich als erstes gegoogelt, aber die gefundenen Fälle passten alle nicht auf mich.


    Der Support meinte, es wäre eine Fehlermeldung von Elster. Man könne mit dem Wiso SteuerMac nicht herausfinden, wo der Fehler liegen könnte, ich müsse jede einzelne Buchung nochmal kontrollieren, ob ein passender Steuersatz eingestellt ist (Und wenn ich dazu nicht in der Lage wäre, dann solle ich nmir einen Buchhalter nehmen << Das sagte mir der Support!!!).
    Okay, ich habe also 200 Buchungen einzeln kontrolliert, und auch bei Buchungen, die überhaupt keine Steuer beinhalten, 0% angeklickt. Und es geht immer noch nicht. Dann hab ich mir überlegt, ich könne die Zahlen ja auch bei Elster von Hand eingeben. Aber DAS geht ja nicht, weil es nur mit Windows geht.


    Ich frage mich erstens fast: Hat überhaupt schon mal jemand seine Umsatzsteuererklärung erfolgreich mit der Software abgegeben?


    Zweitens: Die Tatsache, dass das Programm nicht in der Lage ist, mir zu sagen, WO der Fehler liegt (bzw. solche Fehler überhaupt zulässt) finde ich unbefriedigend.


    Drittens hat vielleicht noch jemand einen HILFREICHEN HINWEIS, wie ich entweder den Fehler finde, oder wie ich ohne Windows meine Daten ans Finanzamt kriege. Das ist ja erst die Umsatzsteuererklärung, womöglich zieht sich der Fehler dann auch in die Einkommensteuer mit rein?


    Über freundliche, konstruktive Antworten freue ich mich sehr! Bitte so antworten, dass die Antworten auch für eine Userin zu verstehen sind, die sich normalerweise nicht den ganzen Tag mit Zahlenkram beschäftigt ;o)

    • Offizieller Beitrag

    äähm.... 8|


    Ich bin mir ganz sicher, dass das Programm durchaus in der Lage ist, korrekt ausgefüllte Umsatzsteuererklärungen an das Finanzamt zu übermitteln. Die Finanzverwaltungen, namentlich das Elster- Programm, lehnt nach automatisierter Prüfung offensichtlich falsch oder unzureichend ausgefüllte Umsatzsteuererklärungen automatisch ab und bricht die Übertragung ab. Das passiert, weil sonst eine Flut von Nachfragen durch Sachbearbeiter durchgeführt werden müsste.


    Zweitens: Die Tatsache, dass das Programm nicht in der Lage ist, mir zu sagen, WO der Fehler liegt (bzw. solche Fehler überhaupt zulässt) finde ich unbefriedigend.

    Wenn dem so wäre, würde ich verstehen, dass sie so verzweifelt sind.
    Fest steht jedoch, dass das Programm, beziehungsweise das Elster Modul der Finanzverwaltungen relativ klar sagt, wo genau der Fehler zu finden ist. Ich versuche das mal sichtbar zu machen:

    "Bei den Umsätzen zu anderen Steuersätzen sind die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer (KZ 155) und die Steuer (KZ 156) gemeinsam anzugeben."


    Bitte werfen Sie einmal einen Blick in das Formular der Umsatzsteuererklärung, Seite ZWEI, Zeile 42, Feld 155 und 156. Das Programm sagt ihnen, dass eines dieser Felder ausgefüllt ist. >>Klick mich für eine neutrale Vorlage<<


    Wenn Sie z.B. Umsätze zum Steuersatz von 10,7% getätigt haben, gehört der Umsatz in Feld 155 und die Umsatzsteuer in Feld 156.


    Wenn Sie also nun herausfinden, warum das eine dieser Feld ausgefüllt ist, und dabei feststellen, dass das auch unbedingt befüllt sein sollte, dann müssen sie dafür sorgen, dass das zweite dieser beiden Felder auch einen zutreffenden Wert erhält.


    Ist eines der Felder ausgefüllt, Sie haben aber keinerlei Umsätze zu "anderen Steuersätzen" [Anm.: andere als zu 7 oder zu 19%] zu erklären, dann sollten Sie den Eingabefehler, der dazu führte, dass das Programm eines der Felder befüllt hat, korrigieren.



    Ich hoffe, ich habe war zu verstehen. :D

  • Ich werde das später nachzuvollziehen versuchen, aber es klingt, als könnte ich mit der Info was anfangen. Meine Aussage, dass WISO mir das nicht sagt, liegt begründet in der Aussage des "Support"-Mitarbeites (die Anführungszeichen erfüllen hier einen eher ironischen Zweck ;o)).


    Also nochmals vielen Dank und sonnige Grüße, und ich melde mich, sobald das entweder geklappt hat (oder nicht) und bleibe optimistisch!


    Edith:


    Jetzt habe ich doch sofort nachgesehen … Übeltäter ist eine Einahme, die nach Ust-Gesetz §4 Nr. 21 a) bb) umsatzsteuerbefreit ist. *


    Diese habe ich auf das Konto 8150 gebucht (Sonst. steuerfreie Umsätze) und da kann ich nichtmal 0% bei den Steuen eingeben, da es ausgegraut ist … was nun?! (Auch bei den Konten 8110, 8120 und 8100 kann ich keinen Steuersatz extra eingeben. Was ich mal ersatzweise ausprobiert habe). Wie also buchen?? Wissen Sie da auch weiter? Oder vllt. jemand anders?


    * Es handelte sich um Trainertätigkeit in der beruflichen Weiterbildung

  • Guten Tag, liebes Forum!


    Die Fehlermeldung ist folgende:
    "Bei den Umsätzen zu anderen Steuersätzen sind die


    Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer (KZ 155) und die Steuer (KZ 156)


    gemeinsam anzugeben."
    'Häschen' hat mich in meinem andere Faden schon auf die richtige Spur geführt und ich weiß jetzt, WO der Fehler liegt. Aber noch nicht, wie ich ihn beheben kann.
    Übeltäter ist eine Einahme, die nach Ust-Gesetz §4 Nr. 21 a) bb) umsatzsteuerbefreit ist. *




    Diese habe ich auf das Konto 8150
    gebucht (Sonst. steuerfreie Umsätze) und da kann ich nicht 0% bei
    den Steuern eingeben, da es ausgegraut ist … was nun?! (Auch bei den
    Konten 8110, 8120 und 8100 kann ich keinen Steuersatz extra eingeben.
    Was ich mal ersatzweise ausprobiert habe). Wie also buchen?? Wer sagt mir, wie ich das buchen muss, damit in Feld 156 irgendwas (am besten natürlich 0) drinsteht?!




    * Es handelte sich um Trainertätigkeit in der beruflichen Weiterbildung

    Einmal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: verschoben, damit der Zusammenhang gewahrt bleibt; abgesehen davon genügt ein Thread zu demselben fortbestehenden Problem

    • Offizieller Beitrag

    Wie wäre es denn mit einem Ticket beim Buhl-Support? Die können sich dann, nach vorheriger Zustimmung, aufschalten und klären, ob ein Eingabefehler oder ein Programmfehler vorliegt.

    • Offizieller Beitrag

    Oder Sie versuchen es einmal selbst.


    Ich habe das Programm nicht vor Augen- gibt es irgendwo innerhalb es Programms einen einsehbaren Kontenplan, der in einer Liste eine Spalte führt, in der angezeigt wird, welches Feld in der Umsatzsteuererklärung gefüllt wird?
    (was für ein Schlangensatz...)


    Das Feld 155 ist hier nicht richtig, auszufüllen wäre das Feld Anlage UR, Seite zwei, Zeile 47.


    Ich würde hier vereinfacht handeln: das USterklärungsformular kann man "händisch" bearbeiten. Löschen Sie die Zahl im Feld 155 und fügen Sie diese in die Anlage UR, Seite zwei Zeile 47 unter Angabe des zutreffenden Paragraphen ein.

  • :P


    miwe4, wie ich oben dezent angedeutet habe, sind meine Erfahrungen mit dem Buhl-Support nicht die besten. Der o.g. "Mitarbeiter" ( :wacko: ) war schon per Teamviewer auf meinem Rechner, konnte mir aber NUR soagen, dass es ein Elster-Fehler ist und dass eine meiner 200 Buchungen falsch sein muss. Wo ich das rauskriege, das weiß ich erst seit Häschens Hilfe.


    häschen: ich mache mich auf die Suche. Das mit dem händischen Korrigieren habe ich nicht so richtig verstanden, die Umsatzsteuererklärung hat (bisher) doch garkeine Anlagen. Heißt das vielleicht, dass ich die Buchung lösche und NUR bei der Einkommensteuer angebe??


    Schönen Nachmittag
    wünscht Gro

    • Offizieller Beitrag

    Meines Wissens kann man direkt in das Formular klicken und eine Änderung vornehmen.
    Bitte einmal ausprobieren.
    Dafür ruft man die Formularansicht der Umsatzsteuererklärung auf und sucht die Stelle her. Dann direkt in das gewünschte Feld klicken und gucken, ob man hier vor dem Senden etwas ändern/eingeben kann.


    Wie gesagt, ich kenne das Programm für den MAC garnicht und hab insgesamt im Augenblick keines vor den Fingern um es auszuprobieren.
    Falls diese einfach Maßnahme nicht funktioniert, suchen wir ein Konto, das an dieser Stelle korrekt zuordnet- bitte einmal in der Kontenübersicht schauen, ob es eines gibt, dass bereits den Namen "umsatzsteuerfreie Erlöse gem § 4 Nr. 8 ff. UStG" trägt, und ausprobieren, ob das Konto korrekt in die oben genannte Zeile eingesteuert wird.




    PS: der Support hat an anderen Stellen schon gute Lösungen gezaubert, schade, dass das bei Ihnen so blöde gelaufen ist.

    noch ein PS: für die Karotte vielen Dank, ich hätte aber im Augenblick viel lieber eine große Tafel Schokolade zum alleinigen Verzehr, ich hau hier noch meinen PC in die Tonne...
    :cursing:

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das im Rahmen der EÜR und der daraus zu erstellenden USt-Erklärung ebenso aussieht wie bei meiner Testdatei, dann gehe ich von einem Programmfehler aus. Eine Buchung zu 8120 zieht bei mir denselben Fehlerhinweis nach sich. Sieht dann doch irgendwie nach einem Programmfehler aus.


    Ich würde mich doch noch einmal an den Support wenden.


    Ansosten bliebe nur noch, über das Programm, mit dem entsprechenden gesonderten Programmmodul, eine manuelle USt-Erklärung zu erstellen und mit ELSTER zu übersenden. Das sollte problemlos gehen.

    • Offizieller Beitrag

    dann gehe ich von einem Programmfehler aus


    Ich auch!


    Allerdings gehören diese Umsätze nicht in die Zeile sondern eine Zeile tiefer- steuerfreie Umsätze OHNE Vorsteuerabzug. Ändert aber nix daran, dass hier falsch eingesteuert wird!

  • Danke!! Die Umsatzsteuererklärung und die Einkommenssteuererklärung konnte ich inzw. dank der Hilfe hier übermitteln. "Anlage UR" war zielführend, es hat nur etwas gedauert, bis ich begriffen hab, wo es hinmuss. Jetzt hakt es bei der Einnahmenüberschussrechnung …


    ARGH.

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt hakt es bei der Einnahmenüberschussrechnung …


    :cookie:




    Und wo ist die dazugehörige Frage?

  • Danke, jetzt hab ich diese Fehlermeldung, welche auch ich erhalte verstanden :). In KZ156 muss die in KZ155 enthaltene Steueraufgeführt werden. OK


    Meine Frage: Beim Buchen hab ich das entsprechende Konto so verstanden, dass ich hier auch Umsätze buche, für die ich keine UST erhalten habe. Dementsprechend müsste ich im Feld KZ156 eine 0 eintragen. Das geht aber nicht, haben wir ja schon gelesen.


    Auf mich trifft wohl keiner der vielen Gründe aus §8 warum ich diesen Umsatz umsatzsteuerfrei erhalten habe zu. Mein Fall war so: Januar 11 und Februar 11 habe ich einem Auftraggeber (zu der Zeit einziger Auftrageber, keine weiteren Rechnungen...) noch nicht mitgeteilt, dass ich UST-Pflichtig bin. Demnach hat er auch keine UST-mitüberweisen, lediglich den Netto-Betrag. Zu der Zeit hatte ich noch einen Steuerberater. Da dieser keine Zicken deswegen machte, dachte ich es muss alles in Ordnung sein. Nun, seit dem zweiten Halbjahr 2011 kümmere ich mich selber darum (was bedeutet ich mache es jetzt :) ) und buchte es einfach auf 8200 Erlöse und schrieb keine UST dazu...


    Sollte das so korrekt sein?


    Oder soll ich 0.01 € in KZ156 eingeben damit die Fehlermeldung nicht mehr angezeigt wird? Auch wenns nicht korrekt ist?


    Hätte ich die Umsätze dieser beiden Monate so buchen sollen: Umsätze für die der Auftraggeber die UST noch schuldet? schuldet er mir sie wirklich? bin ich verpflichtet UST- von einem Auftrageber einzutreiben, auch wenn er nicht wusste, dass ich UST-pflichtig bin?


    Vllt weis so jemand weiter. Erschwerend kommt hinzu: sollte es sein, dass ich Änderungen in den Buchungen vornehmen müsste, die EÜR habe ich bereits abgeschickt.


    VG
    Steuerjunky

    • Offizieller Beitrag

    Das MÜSSEN Sie ändern.


    Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, sind Sie umsatzsteuerpflichtig, ob Sie das Ihren Auftraggebern mitteilen oder nicht.


    Die Buchung kommt mit dem ausgewiesenen Betrag auf 8400 und die Umsatzsteuer wird aus dem aufgeführten Betrag herausgerechnet.
    Das bedeutet, wenn Sie eine Rechnung für 150 Euro (netto wie brutto) erstellt haben, dann geben Sie den Betrag als brutto- Betrag ein. Der dazugehörende netto-Betrag errechnet sich wie folgt: 150 / 1,19 = 126,05, abzuführende Umsatzsteuer 126,05 x 19% = 23,95.
    Sie können natürlich versuchen, Ihrem Auftraggeber geänderte Rechnungen zu schicken, ob er Sie nun noch bezahlt, möchte ich bezweifeln- in jedem Falle schulden Sie die Steuer für den erbrachten Umsatz wie oben berechnet.


    Dabei ändert sich natürlich auch Ihre EÜR, Sie können die aber einfach noch einmal übersenden. Wenn Sie sie authentifiziert übersandt haben, empfehle ich einen kurzen Anruf beim Sachbearbeiter zur Klärung. Wurde Sie nicht authentifiziert übersandt, müssen Sie nichts weiter tun, als ein zweites Mal zu senden und die korrigierte unterschriebene EÜR abzugeben.