Angabe Pauschaler Renten- und Krankenversicherungsbeitrag für geringfügig Beschäftigte

  • Ich habe soeben die erste Gehaltsabrechnung für meine Angestellte gemacht. Diese ist auf geringfügiger Basis bei mir beschäftigt. Nun ist mir aufgefallen, dass das Programm auf der Gehaltsabrechnung als pauschalen Kranken- und Rentenversicherungsbeitrag jew. 9,60 Euro angibt. Tatsächlich sind die Werte jedoch 24,96 Euro und 28,80 Euro (13 und 15% des Bruttolohnes). Ich frage mich nun, ob das ein Fehler im Programm ist (der wahrscheinlich durch falsche Eingaben auftritt) oder ob ich einfach nur irgendetwas verkehrt sehe.


    Vielleicht kann mir jemand helfen. Für mich ist das die erste Lohnabrechnung und ich habe noch nicht wirklich viel Ahnung davon :) .

    • Offizieller Beitrag

    9,60 klingt stark nach 2% Pauschsteuer


    Ich frag noch mal nach: ist tatsächlich etwas auf der


    Zitat

    auf der Gehaltsabrechnung

    Krankenversicherungsbeiträge aufgeführt? 8|

  • Erst mal Danke für das Interesse.


    Also 2% Pauschsteuer kommt bei der Bruttolohnsumme von 192,00 Euro auch nicht hin.


    Folgende Angaben befinden sich auf der Abrechnung:


    Pausch Lst Brt 192,00 Euro (ist korrekt)


    Pausch KV 9,60 Euro


    Pausch RV 9,60


    Alle anderen Angaben stimmen soweit.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo sandra.b,


    da kommen mehrere Ursachen für in Frage. Erfassen Sie beim betroffenen Mitarbeiter bitte einmal die Lohnart 100 (Gehalt) und prüfen, ob sich die Zahlen dann ändern. Ist das nicht der Fall, sind die Stammdaten des Mitarbeiters zu prüfen. Bei den Lohn-Abrechnungsdaten unter dem Reiter "SV-Angaben" sollte die Personengruppe 109 bei einem "ganz normalen" Minijobber eingetragen sein, dazu die Beitragsschlüssel 6500. Des Weiteren kann man schauen, ob unter dem Reiter "Allgemein" eine Haupt- oder Nebentätigkeit eingetragen ist.


    Führen all diese Hinweise nicht zum Erfolg, empfehle ich die Kontaktaufnahme mit dem Support, vorzugsweise telefonisch oder durch Übersendung einer Datensicherung. Ich denke, der Sachverhalt sollte sich dann recht schnell lösen lassen.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel