Umzugskostenpauschale bei Ehegatten mit jeweils eigenem Anspruch

  • Hallo zusammen,


    Meine Frau und ich sind zusammen in 2010 umgezogen. Sie wurde von ihrem Arbeitgeber versetzt und ich ebenso. Somit steht uns beiden grds. die Umzugskostenpauschale zu. Diese wird jedoch nur einmal gezahlt.


    Nun habe ich die Pauschale meiner Ehefrau zugeordnet und versuche nun die pauschale Zuordnung bei mir auf 0€ zu bekommen. Da wir beide Erstattungen bekommen haben, scheint das Programm immer die Pauschale mit einbinden zu wollen.


    Da wir beide bei Behörden beschäftigt sind, wurden die Umzugskosten (Transportkosten) jedoch auch durch beide Behörden hälftig erstattet, jedoch die Pauschale nur einmal bei meiner Frau. Im Wiso Steuersparbuch 2011 bekomme ich nun die Pauschale bei mir nicht raus.. es bleibt immer ein Restbetrag bei Pauschale stehen.


    382€ wenn ich keine Angaben mache, 128€, wenn ich behaupte nicht verheiratet zu sein...


    Kann mir jemand nen Tipp geben, wie ich die Pauschale entferne ?


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Ein Screen wäre bei solchen Dingen immer hilfreich.


    Die Umzugskostenpauschale für Eheleute wurde schon einmal nur bei der Ehefrau eingetragen und dann dort entsprechend die Erstattung beider Arbeitgeber zu deren Kürzung eingegeben?

  • vielleicht zur besseren Verdeutlichung:


    Die Umzugskosten (Beförderung Umzugsgut) betrugen knapp über 4100€. Davon hat der Arbeitgeber des Mannes 2050€ und der Arbeitgeber der Ehefrau 2050€ getragen. Da die Versetzungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam wurden, entstanden bei meiner Frau und mir unterschiedliche Kosten für doppelte Haushaltsführung/Heimfahrten etc..
    Und es entstand der Anspruch auf die Umzugskostenpauschale, die ich bei der Ehefrau geltend machen möchte.


    In den Screenshots habe ich die Pauschale auch noch bei mir eingetragen, da die Angaben hier auch komplett auf mich zutreffen (sowohl bei meiner Frau als auch bei mir war es der zweite Umzug innerhalb 5 Jahren, etc...) Hier ist das Programm vielleicht irreführend, jedenfalls ist es fachlich so nicht richtig...
    Ich darf ja die Pauschale nicht bei mir geltend machen, bekomme die Felder aber nicht komplett auf 0€... (siehe Screenshots Variante 1 und Variante2), da diese von der Anwendung automatisch vorbelegt werden und ausgegraut sind.





    Konnte ich das Problem nun besser verdeutlichen ?


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Nochmals: Die kompletten Umzugskosten und Erstattungen (beider Arbeitgeber) sind bei einem Ehepartner zu erklären. Bei welchem könnt Ihr Euch aussuchen. Bei dem anderen Ehepartner sind alle Kreuzchen zum Umzug herauszunehmen, dann stimmt auch alles.

  • Entschuldigen Sie, sicherlich ist die Antwort im Rahmen eines "workaroundes" möglich - aber eine Lösung des Problemes kann das nicht sein.. Am Ende der Eingaben prüfe ich ja, ob eine getrennte Veranlagung - oder eine gemeinsame Veranlagung günstiger ist.. Hierbei spielen natürlich dann die korrekten Eingaben eine Rolle... Abgesehen davon muss ich die Erstattungen ja nachweisen, und ich kann nicht nachweisen, dass in der dann eingegeben Höhe Erstattungen/Kostenübernahmen stattgefunden haben - bzw. nicht stattgefunden haben.


    Ich sehe hier eher einen Programmfehler und wollte mich nur vergewissern, ob ich eine Eingabemöglichkeit übersehen habe...


    dennoch vielen Dank für die Antworten !!



    Viele Grüße aus Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Das ist weder ein Workaround noch ein Programmfehler, sondern die konsequente Anwendung der gesetzlichen Regelungen.


    Nur eine der Quellen der Litaratur:
    Die Umzugskostenpauschale

    Zitat

    Auszug aus den dort genannten Beispielen:
    Herr Meier ist verheiratet und mit seiner Frau und einem Kind am 1.10.2010 aus beruflichen Gründen umgezogen. Er erhält die Pauschale für Verheiratete und dazu den Erhöhungsbetrag für eine Person, insgesamt also € 1.551,00 (€ 1.271,00 + € 280,00). Macht auch seine Frau für sich einen beruflichen Umzugsgrund geltend, gibt es die Pauschale trotzdem nur einmal. Die Ehegatten können aber wählen, wer die Pauschale ansetzt.