Hallo zusammen,
ich möchte für eine GbR eine einheitliche und gesonderte Feststellung erstellen.
Für die EÜR habe ich im Kontenrahmen Unterkonten für die Sonder-BE und Sonder-BA der einzelnen Gesellschafter erstellt. Natürlich werden die jetzt auch in die EÜR der GbR einbezogen. Sollte es nicht so sein, dass eine EÜR für die GbR und gesonderte EÜRs für die Gesellschafter erstellt werden können?
Auch bei der Übernahme in die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung werden jetzt natürlich die Unterkonten in die Gewinnermittlung der Gesellschaft einbezogen.
Wie kann ich das aufsplitten, dass nur der Gesellschaftsgewinn übernommen wird?
Wo trage ich in der einheitlichen und gesonderten Feststellung die Sonder-BE und Sonder-BA der Gesellschafter ein?
Ich hoffe mir kann jemand bei meinem Problem helfen...
Viele Grüße