Umlage Schornsteinfeger bei Etagenheizung / Austausch Messkapseln Kaltwasserzähler

  • Mahlzeit allerseits,


    kurz zur Situation:
    Objekt: altes 3-Familienhaus mit 4 Wohnungen (2x über eine ganze Etage; 1 Etage in zwei Wohnungen größenmäßig ungleichmäßig geteilt).
    2 Eigentümer, meine Mutter und ich (1x 3 Wohnungen; 1x 1 Wohnung; Eigentümer nutzen je 1 Wohnung selber; die anderen beiden Wohnungen sind vermietet).


    Ich habe jetzt das zweifelhafte Vergnügen, dieses "System" zu betreuen (WEG und Mieter). Nachdem ich es bis hierhin geschafft habe, wenigstens alle vorhandenen Unterlagen zu sortieren, tauchen natürlich Probleme auf.


    Problem 1: Umlage Schornsteinfeger Überprüfung Gasthermen
    Jede Wohnung hat eine eigene Gastherme (zusätzlich teilweise noch Holzöfen), der Bewohner zahlt die Gasrechnung selbst an die Stadtwerke, es gibt also keine HK-Abrechnung. Diese Gasthermen werden regelmäßig durch den Schornsteinfeger überprüft. So weit, so gut, Kosten dafür können wohl prinzipiell auf den Mieter umgelegt werden, denke ich (oder liege ich da falsch?).
    Jetzt gibt es allerdings Gasthermen, die jährlich und welche, die alle 2 Jahre überprüft werden müssen. Wie muss bzw. darf ich die Kosten bei den 2-jährlich zu überprüfenden Gasthermen umlegen? Den ganzen Betrag in dem Jahr, in dem die Kosten entstanden sind oder aufgeteilt auf die 2 Jahre? Falls aufgeteilt: ginge das mit entsprechend definierten Umlageschlüsseln bzw. Gültigkeitszeiträumen oder doch besser selber ausrechnen?
    Und muss ich dabei Leerstand berücksichtigen (ich denke schon)?


    Problem 2: Umlage Schornsteinfeger allgemeine Wartung
    Neben der Überprüfung der einzelnen Gasthermen gibt es auch noch eine (ich nenn's mal so) allgemeine Gebäudeüberprüfung durch den Schornsteinfeger. Entnehme ich zumindest so aus der Rechnung, in der jeweils ein Teil den einzelnen Wohnungen zugeordnet ist und ein Rest quasi dem ganzen Gebäude. Wie muss ich diesen Rest prinzipiell umlegen? Ich nehme mal an per üblichem Umlageschlüssel (MEA oder Wohnfläche) unter Berücksichtigung von Leerstand?


    Problem 3: 4 Kamine
    Dieses Objekt hat 4 Kamine, deren Überprüfung wohl den unter 2 genannten "Rest" einfließen. Jetzt hat aber nicht jede Wohnung "Zugang" zu allen Kaminen. Selbst bei den 2 Wohnungen, die theoretisch Zugang zu allen Kaminen hätten, werden nicht alle genutzt. Muss ich das bei der Umlage auch irgendwie berücksichtigen und falls ja, wie? Zugangsmöglichkeit oder tatsächliche Nutzung eines Kamins?


    Problem 4:
    Demnächst werden die Messkapseln der Wasseruhren wegen Ablauf des Eichzeitraums getauscht werden müssen. So weit ich das recherchiert habe, kann ich diese Kosten umlegen. Die Frage ist nur, wie? Auf den jeweiligen Mieter zum Austauschzeitpunkt oder verteilt über den neuen Eichzeitraum (ich glaube 6 Jahre bei Kaltwasserzähler)? Unter Berücksichtigung von Leerstand?


    Sorry für den vielen Text und besten dank schon mal für alle hilfreichen Tipps. Und ein erholsames WE allerseits!


    Grüße


    Johannes

  • Was sollen wir dir da antworten?
    Das richtet sich alles nach dem Wortlaut der Mietverträge, bzw. nach den getroffenen Beschlüssen zur NK-Abrechnung.
    Das Programm kann das alles.
    MfG Günter