Ware günstiger verkaufen als eingekauft - ist das zulässig? Verlust verbuchen?

  • Hallo zusammen,


    ich stelle mir gerade die Frage ob es zulässig ist eine Ware günstiger zu verkaufen als diese eingekauft wurde.
    Zum Beispiel weil es Restposten sind die nicht verkauft werden konnten oder weil man die Ware als Lockangebote nutzen will oder weil ich einem Kunden mal ein "Zuckerl" zukommen lassen will etc.
    Ich bin USt-pflichtig und mache EÜR.
    Somit kann ich ja die Vorsteuer (vom Einkauf der Ware) angeben und könnte von dem niedrigeren Verkauf ja nur weniger USt dagegen rechnen. Ist das einfach so zulässig - da ich ja so quasi Vorsteuer zurück bekomme. Oder muss ich da irgend eine Ausgleichsbuchung vornehmen oder muss ich für das Finanzamt gute Gründe haben warum ich etwas zu einem niedrigeren Preis verkauft als eingekauft habe?


    Schon mal vielen Dank für eure Hilfe! Ich will ja da nicht unwissentlich was falsch machen und Ärger mit dem Finanzamt bekommen!!

    • Offizieller Beitrag

    Soweit es sich um Waren handelt ist der verbilligte Abverkauf im Ausnahmefall natürlich möglich.


    Der Ausnahmefall ist schon dann gegeben, wenn der Betrieb im gesamten grundsätzlich mit gewinnerzielungsabsicht am Markt auftritt. Umsatzsteuer ist ja nicht die Einzige beachtenswerte Steuerart ;)

  • Danke für die Antwort!


    Also bisher haben wir immer alles mit Gewinn verkauft - dann kann ich wohl nem Kunden auch mal ein Zuckerl zukommen lassen...denn daraus erhoffe ich mir weitere Aufträge (also Gewinnerzielungsabsicht :thumbsup: )


    Nur noch eine Frage: den Verlust muss ich nicht irgendwie ausbuchen oder? Ich verbuche ganz normal den Einkauf der Ware und einfach den Verkauf so wie er ist. Fertig.


    Danke nochmal!