gemischt genutztes häusliches Arbeitszimmer

  • Hallo Forum,


    kurz zum Sachverhalt:
    Ich bin Lehrerin und studiere neben dem Beruf in einem Zusatzstudiengang. Ich nutze ein häusliches Arbeitszimmer, und zwar
    ca. 70 % für meinen Beruf, da kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht,
    ca. 20 % für mein Zusatzstudium, wobei hierfür das Arbeitszimmer den Mittelpunkt des gesamten Studiums bildet,
    ca. 10 % für private Zwecke.
    Die Summe der Aufwendungen für das Arbeitszimmer beträgt ca. 3500 EUR.
    Meines Erachtens sind von den 3500 EUR max. 1250 EUR für die berufliche Nutzung und 700 EUR für Ausbildungszwecke ansetzbar.


    Unter Verwaltung > Häusliches Arbeitszimmer > Abzugsvorausetzungen kann ich nur eine Voraussetzung angeben:
    Gebe ich an, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sind insgesamt nur 1250 EUR abzugsfähig => Zu wenig
    Gebe ich an, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit bildet, werden unter Löhne, Gehälter und Pensionen > Ausgaben zu Löhnen und Gehältern > Häusliches Arbeitszimmer > 1250 EUR als Arbeitnehmer und zusätzlich 1200 EUR unter "für mehrere Einkunftsarten genutzt" angesetzt. Ist das korrekt oder wie gebe ich den Sachverhalt in der Software richtig an?


    Vielen Dank im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Ist das korrekt oder wie gebe ich den Sachverhalt in der Software richtig an?

    Mal kurz: nicht korrekt und ausprobieren.


    Da haben wir schon mehrfach zu diskutiert. Vielleicht einfach mal die Forensuchfunktion nutzen.

  • es sind insgesamt nur maximal 1.250 Euro abziehbar. Diese müssen aufgeteilt werden auf Anteil nichtselbständig und Anteil Studium (sofern das Studium nicht generell der nichtselbständigen Tätigkeit zugerechnet wird; ansonsten voll bei nichtselbständig).
    Der Höchstbetrag kann nur einmal angesetzt werden (da Höchstbetrag!)