Einnahmenüberschussrechnung - (Nicht)Buchungen, die für die EKST maßgeblich sind

  • Moin,


    folgende Situation:
    Vermieterin + Gewerbetreibende.
    Es gibt mehrere Bankkonten, die zu berücksichtigen sind und entsprechend in der EÜR angelegt sind.
    Im Onlinebanking erscheinen z. B. Buchungen, die als Ausgaben für beides relevant sind. Also z. B. zu 25 % für das Gewerbe, zu 50% für die Vermietung und der Rest wäre privat.
    Nun würde ich das gerne auch so anlegen, damit ich diese Daten nachher einfach noch in die EKST-Erklärung importieren kann.


    Das müsste so gehen, wie mit dem Privatanteil bei den Bewirtungskosten, mit dem Splitten, nehme ich an. Aber kann ich auch auf drei Sachen splitten und wohin würde ich die Vermietungs- und Privatsache buchen? Und bekäme ich nachher die Vermietungskosten etc. sauber in die EKST-Erklärung übertragen?


    Es muss doch auch möglich sein, z. B. Bankgebühren, die für die EKST-Erklärung, aber nicht die EÜR relevant sind, auf ein entsprechendes Konto zu buchen und in die EKST zu übertragen? Oder denke ich falsch?


    Bisher habe ich die Dinge meist "zu Fuß" mit einer Exceltabelle erledigt. Nun benutze ich erstmalig das Buchungsprogramm und ziehe die Sache damit von der anderen Seite auf. Damit hätte ich die Steuererklärung in einem Rutsch erledigt.
    Vielen Dank für eine Antwort.


    PS: Oder müsste ich jetzt wirklich eine Vermietungssoftware kaufen, alle Konten neu anlegen, diese Buchungen erledigen etc.? Oder ein anderes Buchungsprogramm? Dann würde ich aber doch doppelt und dreifachc buchen?

    • Offizieller Beitrag

    Leider geht das nicht. Man kann alle für das Gewerbe relevanten Buchungen durchführen und alle anderen auf auf das Konto "1800 - Privatausgaben". Dann das Gewerbe über die Funktion "Datenimport" "aus einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung" in die Einkommensteuererklärung übernehmen.


    Die Angaben zur Vermietung muss man dann per Hand in die Einkommensteuererklärung eintragen. Ein Import aus dem WISO Hausverwalter ist zwar prinzipiell möglich, lohnt aber nur, wenn man mit dem Programm ohnehin die Nebenkostenabrechnung erstellt.


    Noch mal zusammengefasst: Aus einer EÜR kann man nur die Daten in einen Gewerbebetrieb oder eine freiberufliche Tätigkeit übernehmen. Aus einer EÜR Daten in die Angaben zur Vermietung oder andere Einkunftsarten zu übernehmen geht nicht.

  • Moin, danke für die Antwort.
    Ist ja vermutlich eine doofe Frage, wenn ich aber auch die Vermietungsausgaben auf Privat buche, verfälsche ich nicht das Ergebnis der EÜR oder ist das irrelevant?
    Ich könnte aber mehrere prozentuale Fälle für Privat anlegen und diese nachher in Excel kopieren, um sie nach und nach in die EKST einzutragen? Eventuell kann ich in die EKST-Erklärung auch eine CSV-Datei importieren. Habe ich noch nicht nachgeschaut.
    Ich habe immer mehrere Rechnungen unterschiedlich zu splitten. Dann gibt es noch die Lohnkosten, die zu berücksichtigen sind. Vielleicht fällt jemandem noch etwas ein, wie man das am besten erledigen kann.
    Eventuell wäre ich mit der Software Geld besser bedient? Ich finde die Vielzahl der Finanzprogramme hier ein wenig unübersichtlich.


    Ich überlege sowieso, ob ich mir ein solches Vermieterprogramm anlege, hatte aber eher "Vermieter" im Kopf. Mir scheint, in diesem kann man die sonstigen Kosten (Umbau, Gartenanlage etc.) eingeben, was im Hausverwalter nicht geht. Ich sehe schon, ich muss mal eine Testversion laden. Alleine die Frage, ob ich Buchungen von der EÜR nun in das Programm transferieren kann ;- )

    • Offizieller Beitrag

    Also steuerlich wird da schon unterschieden. Es gibt verschiedene - wie es so schön in amtsdeutsch heißt - Einkunftsarten und für die muss man den Gewinn getrennt ermitteln. Eine EÜR macht man für einen Betrieb oder Freiberufliche Tätigkeit. Bei einer Vermietung hat man Einkünfte aus VV (Vermietung und Verpachtung) und die gibt man auf der Anlage V in der Steuererklärung an.


    Die Software WISO Mein Geld ist ein persönlichen Finanzplanungs-Tool mit der Möglichkeit Online-Banking zu machen. Für die Buchführung hilft es nur sehr begrenzt und mit einer Steuererklärung hat es überhaupt nichts zu tun.


    Entschuldige, aber aus deinen Fragen erkennt man leider nicht was du machen willst und um was für steuerliche Sachverhalte es sich handelt. Auch kann man keine Einkommensteuererklärung als CSV-Datei exportieren. Warum sollte man das auch tun?

    • Offizieller Beitrag

    Die Einkünfte aus V+V sind gesondert vom Unternehmen aufzuzeichnen, sofern sich das/die Vermietungsobjekt/-e NICHT im Betriebsvermögen befinden.


    Und da die Alternative zum Betriebsvermögen immer PRIVATvermögen heißt, ist es vollkommen korrekt, die dazugehörenden Aufwendungen und Erträge als privat zu buchen.


    Sofern möglich, kann man für diesen Sachverhalt ein (mehrere) eigenes Konto erstellen, das mit 18 beginnt, üblich wären Konten 1860-1879. Der Übertrag funktioniert aber nicht automatisch, aber man hat sehr übersichtlich angeordnet.

  • Haubi, ich schrieb nichts davon, eine EKST-Erklärung als CSV zu exportieren. Sondern Buchungen als CSV zu importieren, wie es mit der ERÜ auch geschieht. Die unterschiedlichen Einkünfte sind mir bekannt, ich bin schon sehr lange selbstständig und Vermieterin. Allerdings nutze ich zum ersten Mal für die ERÜ eine Software, das ergibt ein paar Fragen ;- )


    In erster Linie wollte ich das erzielen, was Häschen schreibt. Ich kann also dort Konten anlegen, die die Splittung für die Kosten passend aufteilen (z. B. 55 % Privat, 10 % Arbeitszimmer, 35 % Mietwohnung). Die hatte ich gehofft, auch in die Erklärung übernehmen zu können. Nun, geht anscheinend nicht. Dann habe ich aber zumindest nicht mehr den Stress, die Sachen mit dem Taschenrechner ausrechnen zu müssen, den Zettel zu verlegen und meine Buchungen nicht mehr nachvollziehen zu können ;- )
    Dass ich die Daten dann noch manuell nachtragen muss, ist irgendwie noch nicht der Weisheit letzter Schluss. Da werde ich mal prüfen, ob ein anderes Programm diese Lücke schließt.