Hallo zusammen,
Ich versuche besser zu verstehen den Unterschied zwischen Reisekosten beim Auswärtstätigkeit und Kosten bei doppelte Haushaltsführung. Ich versuche es mit 3 Beispiele und hoffe zu eine klare Antwort zu bekommen falls möglich. In unsere Branche, Film und Ferhseh, sind folgende Beispiele keinen Zuffall. Ich spreche hier von Arbeithnehmer mit Gage über Lohnsteuerkarte alse keine Freiberufler oder so.
Option 1.:
Firma aus Hamburg schickt Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Hamburg für 1 Monat nach Berlin. Unterkunft, Reisekosten usw... vom Firma übernommen. Ich gehe davon aus Dienstreise.
Option2.:
Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Hamburg, wird nach Berlin geschickt für 1 Monat im Auftrag von Firma aus Berlin. Unterkunft, Reisekosten übernommen. Ich gehe davon aus dass es aber doppelte Haushaltsführung ist.
Option 3.:
Firma aus Berlin schickt Arbeithnemer mit Wohnsitz in Hamburg für 1 Monat nach Frankfurt. Alle Kosten übernommen usw... Ich würde hier auch aber von doppelte Haushaltführung ausgehen.
Ob es jetzt 1 Monat oder 3 Monaten, oder noch länger sind spiets es überhaupt eine Rolle? In die meisten Fälle vor langere Wochenaufenthalt bekommen wir eine Wohnung statt Hotelzimmer.
Stehe gerne für weitere Infos zu Verfügung.
MfG
Filmschaffende