Steuerbescheid weicht vom Ergebnis WISO Steuersparbuch ab

  • Guten Morgen!
    Mein Steuerbescheid weicht nicht unerheblich von der Steuererklärung ab. Das Finanzamt teilt aber mit, dass es alle von mir gelieferten Daten unverändert übernommen hat.
    Wie kann es dann angehen, dass meine Software ein anderes Ergebnis errechnet?
    Ein Beispiel: Unter der Funktion "Steuerbescheid prüfen und Einspruch erheben" wird bei Versicherungsbeiträgen eine für mich ungünstige Abweichung ermittelt. Das Finanzamt erklärt, dass meine Beiträge über der Bemessungsgrundlage liegen. Das ist o.k., aber die Software müsste das doch wissen und dürfte deshalb keine Abweichung feststellen, oder?
    Danke für Eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Ich vermute einmal mehr einen Eingabefehler im Bereich der Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand. Da würde ich mal genauer hinschauen. Die Gründe dazu kannst Du hier im Forum detailliert erklärt, auch bebildert, über die Forensuche finden.


    Im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen gab es bis vor Kurzem tatsächlich einen Programmfehler bei der ELSTER-Übermittlung, der aber mit dem heutigen Programmupdate behoben sein sollte. Aber von Differenzen in diesem Bereich schreibst Du ja nichts.


    Ansonsten kann Dir ohne Kenntnis Deiner Zahlen niemand helfen.

  • Ich vermute einmal mehr einen Eingabefehler im Bereich der Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand. Da würde ich mal genauer hinschauen. Die Gründe dazu kannst Du hier im Forum detailliert erklärt, auch bebildert, über die Forensuche finden.


    Im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen gab es bis vor Kurzem tatsächlich einen Programmfehler bei der ELSTER-Übermittlung, der aber mit dem heutigen Programmupdate behoben sein sollte. Aber von Differenzen in diesem Bereich schreibst Du ja nichts.


    Ansonsten kann Dir ohne Kenntnis Deiner Zahlen niemand helfen.


    Danke!
    Allerdings, Vorsorgeaufwendungen habe ich nicht. Daran kann es also nicht liegen.

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings, Vorsorgeaufwendungen habe ich nicht. Daran kann es also nicht liegen.

    Sicher? Krankenversichert bist Du also nicht? ?(

  • Sorry für die verzögerte Antwort, war auf Geschäftsreise.


    Inzwischen bin ich schlauer geworden!
    Meine Beiträge für die Krankenhauszusatzversicherung (Einbettzimmer und Chefarzt) wurden mir wieder gestrichen mit dem Hinweis: "Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabrechnung) und zur ges. Pflegeversicherung ausgeschöpft. Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I s. 1959."


    Warum weiss das die Software nicht?

    • Offizieller Beitrag

    Warum weiss das die Software nicht?

    Weil Du es vielleicht anh der falschen Stelle eingetragen hast!? ?(


    Außerdem "streicht" das FA diese Kosten nicht, sie wirken sich nur schlicht und einfach ab Überschreiten einer bestimmten Grenze steuerlich nicht mehr aus. Und je nach Stelle, an der man den Eintrag tätigt, kann sich eben ein anderes, ggf. unzutreffendes, Ergebnis der Steuerberechnung ergeben. Beitragszuschläge zu Einbettzimmer und Chefarztbehandlung sind nämlich keine Basisbeiträge. Wenn Du alles zutreffend aus der Bescheinigung Deiner Krankenkasse übernommen hättest, dürfte es da kein Problem bei der Steuerberechnung geben. Also kann man einen Eingabefehler annehmen.

  • Das Programm hat mich wohl in die Irre geführt. Unter "Private Kranken- und Pflegeversicherung" steht in den Erläuterungen: "Beitragsanteile, die der Finanzierung von Wahlleistungen dienen, wie z.B. Einzelbettzimmer, Chefarztbehandlung, die also über die medizinische Grundversorgung hinausgehen, können nicht abgezogen werden". Das habe ich wohl überlesen. Aber, in der Untergruppe "Gesamtbeiträge zu priv. Krankenversicherungen" steht in der Erläuterungen: " Erfassen Sie hier bitte den Gesamtbeitrag zur privaten Krankenversicherung einschließlich der Beiträge zu Zusatzversicherungen und Wahlleistungen (z.B. Einzelbettzimmer oder Chefarztbehandlung)". Und da habe ich die Beiträge irrtümlich eingetragen.
    Also tatsächlich mein Fehler.
    Damit dürfte das geklärt sein.
    Vielen Dank für Eure Hilfe.