Vor ca. 10 Jahren habe ich eine Eigentumswohnung (Eigennutzung) gekauft, bei der sich im Jahr 2010 herausstellte, dass diese zwar als Wohnung in der Teilungserklärung, beim Grundbuch und beim Notar als Wohnraum definiert war, allerdings nicht beim Bauamt. Die nachträglichen Kosten für die Legalisierung belaufen sich auf ca. 11.000 EUR und bestehen im Wesentlichen aus den Brandschutzauflagen der Feuerwehr, Architektenhonoraren und Gebühren.
Aus meiner (persönlichen) Sicht stellen diese Aufwendungen eine außergewöhnliche Belastung i.S.d. §33 (2) EStG dar, da ich mich Ihnen nicht entziehen kann und diese zwangsläufig entstehen. Das Finanzamt möchte diese außergew. Belastungen nicht anerkennen und auch der Einspruch verlief erfolglos.
Leider findet sich dieser Fall nicht in der Liste für "außergew. Ausgaben" der Steuer-Wiki-Seite (u.a. Webseiten) und wurde bisher im Forum nicht diskutiert.
Auszug Steuer-Wiki:
"Im Folgenden geht es (bei außergewöhnlichen Belastungen) hauptsächlich um Ausgaben, die durch
- Krankheit,
- Behinderung,
- Todesfall,
- Unwetterschäden (Flutkatastrophen),
- Ehescheidung und
- ähnliche außergewöhnliche Umstände entstanden sind."
Da ich jetzt unsicher bin, ob meine Einschätzung des Sachverhaltes richtig ist und wie ich evtl. weiter vorgehen sollte, möchte ich das Forum um Rat fragen.
Vielen Dank im Voraus und allen Lesern ein besinnliches Weihnachtsfest.