Nachträgliche Legalisierung einer Wohnung

  • Vor ca. 10 Jahren habe ich eine Eigentumswohnung (Eigennutzung) gekauft, bei der sich im Jahr 2010 herausstellte, dass diese zwar als Wohnung in der Teilungserklärung, beim Grundbuch und beim Notar als Wohnraum definiert war, allerdings nicht beim Bauamt. Die nachträglichen Kosten für die Legalisierung belaufen sich auf ca. 11.000 EUR und bestehen im Wesentlichen aus den Brandschutzauflagen der Feuerwehr, Architektenhonoraren und Gebühren.


    Aus meiner (persönlichen) Sicht stellen diese Aufwendungen eine außergewöhnliche Belastung i.S.d. §33 (2) EStG dar, da ich mich Ihnen nicht entziehen kann und diese zwangsläufig entstehen. Das Finanzamt möchte diese außergew. Belastungen nicht anerkennen und auch der Einspruch verlief erfolglos.


    Leider findet sich dieser Fall nicht in der Liste für "außergew. Ausgaben" der Steuer-Wiki-Seite (u.a. Webseiten) und wurde bisher im Forum nicht diskutiert.
    Auszug Steuer-Wiki:
    "Im Folgenden geht es (bei außergewöhnlichen Belastungen) hauptsächlich um Ausgaben, die durch

    • Krankheit,
    • Behinderung,
    • Todesfall,
    • Unwetterschäden (Flutkatastrophen),
    • Ehescheidung und
    • ähnliche außergewöhnliche Umstände entstanden sind."

    Da ich jetzt unsicher bin, ob meine Einschätzung des Sachverhaltes richtig ist und wie ich evtl. weiter vorgehen sollte, möchte ich das Forum um Rat fragen.


    Vielen Dank im Voraus und allen Lesern ein besinnliches Weihnachtsfest.

    • Offizieller Beitrag

    Diese Ausgaben haben sicher den Charakter der Außergewöhnlichkeit und bestimmt der Unvorhersehbarkeit- nicht jedoch stellen sie eine Belastung im steuerlichen Sinne dar.


    Vielmehr doch handelt es sich um Zahlungen, die durch Schlamperei (der Vorbesitzer) jetzt oder schon längst entstanden sind und der Erhaltung, Schaffung und/oder Unterhaltung Ihres Vermögens dienen. Vermögensverwaltende Angelegenheiten sind durchweg keine Sachverhalte, deren Kosten steuermindernd (also der Allgemeinheit zum Nachteil) berücksichtigt werden können.


    Ich würde eher eine zivilrechtliche Auseinandersetzung mit dem Veräußerer erwägen- und sehe hier eine Täuschung durch Verschweigen- ich bin aber absolut kein Jurist.

    • Offizieller Beitrag

    Das Finanzamt möchte diese außergew. Belastungen nicht anerkennen und auch der Einspruch verlief erfolglos.

    Sehe ich auch so. Allenfalls könnten nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten des WG gegeben sein, was sich auf eine etwaige AfA auswirken würde.

    • Offizieller Beitrag

    Sehe ich auch so. Allenfalls könnten nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten des WG gegeben sein, was sich auf eine etwaige AfA auswirken würde.


    Und sicher tut, is aber wurscht.

    Zitat

    Eigentumswohnung (Eigennutzung)