Rechnung an EU Auslandskunde

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Anfrage aus England und möchte hierzu gerne ein Angebot/Rechnung abgeben.


    Es geht um den Verkauf einer Anlage. Der Kunde aus England ist Unternehmer und will die Anlage selbst abholen.


    Soll ich ihm in diesem Fall Angebot/Rechnung mit 19% MwSt ausstellen (wie an Inlandskunden)?
    Muss ich noch irgendwelchen Zusatz oder Hinweis in Rechnung schreiben?


    Gibt es noch irgendwelche Sachen, die bei Angebotserstellung zu beachten sind und aufgeführt werden müssen?


    Darf ich Rechnung an Kunde per Email senden oder nur schriftlich (per Post)?


    Danke im voraus für alle Tipps und Hinweise!


    MfG
    Alex

  • Da hilft nur eins, beim FA anrufen, um ganz sicher zu sein. Plausibel ist folgender Vorgang : Rechnungsempfänger sitzt in England, er bezieht Ware aus dem Ausland in der EU, somit innergemeinschaftl. Erwerb OHNE MWSt..
    Warum nicht per ER-Mail die Rg., ist doch auch schriftlich :roll: , den E-Mailversand mit Lesebestätigung, ist quasi wie Einschreiben oder in die Hand drücken, wenn die Ware abgeholt wird.

  • Guten Abend,


    Zitat von "curious"

    Es geht um den Verkauf einer Anlage. Der Kunde aus England ist Unternehmer und will die Anlage selbst abholen.
    Soll ich ihm in diesem Fall Angebot/Rechnung mit 19% MwSt ausstellen (wie an Inlandskunden)?


    Das kommt darauf an, ob Du und der Unternehmer im Besitz einer Umsatsteuer-ID Nr. seit.
    Lies mal hier: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.akademie.de/direkt?pid=5942&tid=11598">http://www.akademie.de/direkt?pid=5942&tid=11598</a><!-- m -->
    Wenn er die Lieferung bei Dir abholt, muss u.U. noch der Nachweis erbracht werden, dass er die Ware auch außer Landes, nach England, geschafft wurde.


    Zitat von &quot;curious&quot;

    Darf ich Rechnung an Kunde per Email senden oder nur schriftlich?


    In Deutschland wird vom Finanzamt eine Rechnung die elektronisch verschickt wird, nur noch anerkannt, wenn diese mit einer elektronischen Signatur versehen ist. Lies mal hier: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.heise.de/ix/artikel/2005/04/086/">http://www.heise.de/ix/artikel/2005/04/086/</a><!-- m -->

  • Hallo, khmcologne!


    Zitat

    Das kommt darauf an, ob Du und der Unternehmer im Besitz einer Umsatsteuer-ID Nr. seit.
    Lies mal hier: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.akademie.de/direkt?pid=5942&tid=11598">http://www.akademie.de/direkt?pid=5942&tid=11598</a><!-- m -->


    Ich habe Umsatsteuer-ID Nr. Ob die der Kunde hat, weiss ich noch nicht, aber ich denke es ist nicht wichtig im Falle Selbstabholung. Bei Abholung kann mir der Kunde keine Nachweis geben, dass er die Ware tatsächlich nach England transportieren wird.


    Zitat

    In Deutschland wird vom Finanzamt eine Rechnung die elektronisch verschickt wird, nur noch anerkannt, wenn diese mit einer elektronischen Signatur versehen ist. Lies mal hier: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.heise.de/ix/artikel/2005/04/086/">http://www.heise.de/ix/artikel/2005/04/086/</a><!-- m -->


    Also, besser per Post :roll: denke ich


    MfG
    Alex

  • Das ist eigentlich kein Thema für diese Software, das ist eine praktische Handhabung eines Geschäfts, da bist du besser aufgehoben beim Finanzamt wegen der Steuern und evtl. bei der Handelskammer. Wenn das Ding in die Hose geht, kannst du schlecht dieses Forum dafür verantwortlich machen.