Umsatzsteuer im Drittland bezahlen?

  • Hallo allerseits!


    Ich hab da gerade folgendes über Softwareverkäufe ins Ausland gefunden:


    Zitat

    Ist die Softwareüberlassung aufgrund der vorstehenden Einordnung als sonstige Leistung anzusehen, liegt der Leistungsort bei der Überlassung der Software an einen Unternehmer dort, wo der Leistungsempfänger ansässig ist. Das heißt, die Leistung ist nicht in Deutschland, sondern im Ansässigkeitsstaat des Leistungsempfängers steuerbar. Die Rechnungsstellung kann damit regelmäßig ohne deutsche Mehrwertsteuer erfolgen. Für die Einzelheiten hierzu, insbesondere auch die Behandlung der Leistung im Empfängerland vgl. die IHK-Information Steuern und Abgaben beim grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr.


    Erfolgt die Leistung an einen Nichtunternehmer/Privatperson ist danach zu unterscheiden, ob die Person innerhalb der EU oder im Drittland ihren Wohnsitz hat. Ist diese in der EU ansässig, so ist die Leistung in Deutschland steuerbar. Das heißt, die Rechnungsstellung muss mit deutscher Mehrwertsteuer erfolgen. Ist die Person im Drittland ansässig, so ist die Leistung im Drittland steuerbar. In diesem Fall fällt keine deutsche Mehrwertsteuer an. Es gelten die Regelungen des jeweiligen ausländischen nationalen Steuerrechts.


    Quelle: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.konstanz.ihk.de/produktmarken/standortpolitik/steuer_finanz/umsatz/SoftwareverkaeufeinsAusland.jsp">http://www.konstanz.ihk.de/produktmarke ... usland.jsp</a><!-- m -->


    Heißt das etwa, daß ich als deutscher Unternehmer in einem Drittland Umsatzsteuer bezahlen muß, wenn ich dort etwas über meine Webseite verkaufe? Wie soll denn das gehen? :?:


    Gruß


    Matthias

  • Hallo Matthias,
    Erste Ansprechpartner hierfür können die deutschen Auslandshandelskammern vor Ort sein. Deren Anschriften findest Du im Internet unter
    <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.ahk.de">http://www.ahk.de</a><!-- w -->.
    Hier noch was zum Lesen: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.weingarten.ihk.de/artikel/download/merkblaetter/international/le_Steuern_Abgaben_Dienstleistungsverkehr_2008.pdf">http://www.weingarten.ihk.de/artikel/do ... r_2008.pdf</a><!-- m -->

  • Vielen Dank für die Informationen! :) Aber das kann doch nicht wahr sein? Über meine Webseite können Leute aus der ganzen Welt meine Software bestellen, es kann doch nicht sein, daß ich mich extra an die Auslandshandelskammer von Aserbaidschan (nur so als Beispiel ;)) wenden muß, wenn vor dort jemand was für €6,99 bei mir bestellt?

  • Hab jetzt mal die Auslandshandelskammern der USA, Australien und der Schweiz angeschrieben. Bin mal gespannt, wie das laufen soll. Bietet "Mein Büro 2008" überhaupt eine Funktion, mit der ich die Kunden aus Drittländern herausfischen kann? Oder wie soll ich sonst die Umsatzsteuer zusammenrechnen, die ich im Ausland schuldig bin?

  • Hab gerade eine Antwort von den Eidgenossen erhalten:



    Sehr witzig. Meine gesamten Bruttoumsätze in der Schweiz betragen vielleicht gerade mal 30 Euro...

  • Ich denke, hier bist du falsch, hier geht´s um die Softwarefunktion von "Mein Büro". Diese Steuergeschichten erfährst du sach- und fachgerecht bei deinem hiesigen Finanzamt, Anruf genügt, auch die hiesigen Handelskammern geben gerne Auskünfte (kostenlos). Wenn das nicht reicht, Foren für Steuerrecht gibt´s im Netz reichlich, da tummeln sich Fachleute, allerdings ist Steuerberatung nicht gestattet, so muß die Frage immer "allgemein" gestellt werden.

  • Ich habe gerade einige sehr hilfreiche Informationen von den schweizer Steuerbehörden bekommen. Für den Fall, daß jemand das gleiche Problem hat, veröffentliche ich den Schriftverkehr an dieser Stelle:






    Für die Schweiz wäre die Sache also geklärt. Ich erstelle einfach eine Nettorechung mit der Option "Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze offen" und sende sie dem schweizer Kunden. Den Rest muß er erledigen.

  • So, mittlerweile habe ich auch von Uncle Sam herausbekommen, wie das mit der Umsatzsteuer läuft. Dazu habe ich mich telefonisch an die folgende Behörde gewandt:



    (Wer auch während der Geschäftszeiten nur eine Bandansage zu hören bekommt, der kann es mal mit der Durchwahl von Mr. Tod R Lemons probieren: 069-7535-3823)


    Die Leute dort sprechen offenbar nur Englisch, nur zur Information falls jemand von Euch ebenfalls vor hat, dort anzurufen. Was mir der Herr am Telefon gesagt hat war jedenfalls, daß in meinem Fall keine Steuerverpflichtungen gegenüber den USA bestehen würden. Umsatzsteuer (Value Added Tax) gäbe es in den USA sowieso nicht, so daß ich die dort gar nicht bezahlen könne. Die dort übliche "Sales Tax" sei etwas anderes und nur auf der Ebene einzelner Bundesstaaten vorhanden, und damit für mich irrelevant. Nach amerikanischem Recht sei es außerdem so, daß ich gar nicht in den USA operiere, sondern die Amerikaner unsere Software bei mir kaufen.


    Hab diese Informationen jedenfalls mal hier veröffentlicht, für den Fall, daß jemand das gleiche Problem hat.

  • Auf meine Anfrage bei den australischen Steuerbehörden hin habe ich heute morgen einen Anruf von dort erhalten. Ich habe der Dame am Telefon bestätigt, daß wir unsere Software per Download ausschließlich an Privatkunden verkaufen würden und wir in Australien keine Niederlassung irgendeiner Art hätten. Sie hat mir daraufhin erklärt, daß wir unter diesen Umständen keine "Goods and Services Tax" (GST), die unserer deutschen Umsatzsteuer entspricht, zahlen müßten. Nur zur Information für alle, die die gleiche Frage haben! ;)