Hallo allerseits!
Ich hab da gerade folgendes über Softwareverkäufe ins Ausland gefunden:
ZitatIst die Softwareüberlassung aufgrund der vorstehenden Einordnung als sonstige Leistung anzusehen, liegt der Leistungsort bei der Überlassung der Software an einen Unternehmer dort, wo der Leistungsempfänger ansässig ist. Das heißt, die Leistung ist nicht in Deutschland, sondern im Ansässigkeitsstaat des Leistungsempfängers steuerbar. Die Rechnungsstellung kann damit regelmäßig ohne deutsche Mehrwertsteuer erfolgen. Für die Einzelheiten hierzu, insbesondere auch die Behandlung der Leistung im Empfängerland vgl. die IHK-Information Steuern und Abgaben beim grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr.
Erfolgt die Leistung an einen Nichtunternehmer/Privatperson ist danach zu unterscheiden, ob die Person innerhalb der EU oder im Drittland ihren Wohnsitz hat. Ist diese in der EU ansässig, so ist die Leistung in Deutschland steuerbar. Das heißt, die Rechnungsstellung muss mit deutscher Mehrwertsteuer erfolgen. Ist die Person im Drittland ansässig, so ist die Leistung im Drittland steuerbar. In diesem Fall fällt keine deutsche Mehrwertsteuer an. Es gelten die Regelungen des jeweiligen ausländischen nationalen Steuerrechts.
Quelle: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.konstanz.ihk.de/produktmarken/standortpolitik/steuer_finanz/umsatz/SoftwareverkaeufeinsAusland.jsp">http://www.konstanz.ihk.de/produktmarke ... usland.jsp</a><!-- m -->
Heißt das etwa, daß ich als deutscher Unternehmer in einem Drittland Umsatzsteuer bezahlen muß, wenn ich dort etwas über meine Webseite verkaufe? Wie soll denn das gehen?
Gruß
Matthias