Hallo zusammen,
ich stehe vor folgender Sachlage:
Wir, eine Werbeagentur, haben in Oktober 2012 für einen französischen Kunden mit französischer UID einen Onlineshop erstellt. Mittlerweile habe ich 3 verschiedene Aussagen zu diesem Sachverhalt, was Mehrwertsteuer ausweisen und Buchung angeht.
Laut meinem Steuerberater sollte ich die Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausweisen und die Reverse Charge-Regelung draufpacken. Dies habe ich auch gemacht. Ein anderer Steuerberater sagte, ich hätte die MwSt. mit ausweisen müssen. Das Finanzamt sagt ebenfalls "Rechnung ohne Mehrwertsteuer erstellen."
Ich habe jetzt die Rechnung mit der ReverseCharge Regelung erstellt.
1. Frage: Ist das korrekt?
2. Frage: Ist die Reverse Charge-Regelung gleichbedeutend mit "Sonstige Leistungen nach §3 Abs. 2 Satz 1 UStG" und mit "Übergang der Steuerschuld nach §13b UStG"?
Das Finanzamt wollte die anschließende Zahlung aus Frankreich unter Kennziffer 45 der Umsatzsteuervoranmeldung. Mein Steuerberater meinte die Zahlungen müssen unter Kennziffer 21 eingetragen werden.
3. Frage: Welche Kennziffer (45 oder 21) muss ich denn nun verwenden?
4. Frage: Unter welches Konto müssen die Zahlungen dann verbucht werden?
5. Frage: Bedienung MEIN BÜRO: Welches Abweichende Erlöskonto muss ich dann unter dem Reiter "Erweitert" bei Angeboten, Aufträgen und Rechnungen angeben, damit die Zahlungen in der Umsatzsteuervoranmeldung unter der korrekten Kennziffer eingetragen werden?
Ich bin mittlerweile echt verwirrt und weiß nicht mal mehr, ob ich die richtigen Fragen gestellt habe Kann mir jemand bitte helfen?
Liebe Grüße
J.H.