Wertstellungsdatum bei Kapitalertragssteuer erst im nächsten Jahr - in welchem Jahr in Einkommensteuererklärung eintragen?

  • Guten Abend,


    ich habe bei drei Banken Zinseinkünfte.


    Bank A hat lt. Onlineabruf sowohl die Zinsen, als auch die Kapitalertragssteuer, Kirchensteuer, etc. zum 30.12.2012 wertgestellt -> also trage ich dieses in die Steuererklärung für 2012 ein


    Bank B hat lt. zugesandtem Kontoauszug die Zinsen für 2012 am 01.01.2013 wertgestellt und ist ebenso bei den Steuern so verfahren.


    Bank C (irrelevant, da noch keinen Kontoauszug erhalten).


    Meine Frage ist: Wann trage ich für Bank B die Zinseinkünfte sowie die Steuern ein? In 2012, da die Zinsen und die Steuern für 2012 sind oder in der Steuererklärung für das Jahr 2013?


    Grundsätzlich denke ich, dass das Wertstellungsdatum maßgeblich ist, aber andererseits führt die Bank B ja u.a. die Steuern für 2012 ab. Wenn die nun zum Ende von 2013 schneller sind und z.B. bereits am 30.12.2013 mir die Zinsen und die Steuern für 2013 gutschreiben/abführen, könnte dieses für mich nachteilig sein, da es dann doch für das Finanzamt so aussieht, als wenn ich 2013 ungefähr das doppelte an Zinseinkünften erhalten habe.


    Wäre es falsch/Betrug, wenn ich die Kapitalerträge (Zinsen) und die Steuern für Bank B bereits bei der Einkommenssteuererklärung 2012 eintragen würde?


    Viele Grüße
    Jörg

    • Offizieller Beitrag

    Das sollte sich doch ohne Probleme der noch zu erwartenden Steuerbescheinigung für 2012 entnehmen lassen. Ansonsten sollte sich das aber auch aus den vertraglichen Vereinbarungen ableiten lassen, nach denen meistens die Zinsen zum 31.12.d.J. als zugeflossen gelten.