Auswärtstätigkeit

  • Hallo Zusammen,
    nachdem ich von verschiedenen Personen unterschiedliche Aussagen zu diesem Thema bekommen habe und leider hier im Forum nicht fündig geworden bin meine Frage:


    Ich habe im Sept. 2010 bei einem Ingenieurdienstleister angefangen. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
    Dieser hat mich denn im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei einem Projekt einer großen Firma eingesetzt.
    Die Vereinbarung zwischen meinen Dienstleister und der Firma war jedesmal befristet. So dass ich mir nicht sicher sein konnte dass ich nach 3 Monaten auch noch beim selben Projekt arbeite.
    In meinem Arbeitsvertrag steht drin dass ich jederzeit an einen anderen Ort versetzt werden kann.
    Mein Lebensmittelpunkt, Hauptwohnsitz war bei meinen Eltern (Vereinszugehörigkeit usw.). Allerdings hatte ich da keine eigene Wohnung.
    An dem Prokjektstandort habe ich mir ein WG-Zimmer gesucht, dass ich alle 4 Wochen kündigen konnte.
    Ich war am Projektstandort auch nicht gemeldet weil es eben eine Projekttätigkeit war.
    Am Projektstandtort A war ich bis Anfang August 2011.
    Dann hat mich mein Dienstleister an einen neuen Projektstandort geschickt.


    In meiner Steuererklärung 2010 konnte ich die 3 Monate Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen.
    Habe ich eine Möglichkeit dass auch in 2011 zu machen? Bzw. auch in einer anderen Form Mehrkosten geltend zu machen.
    Zum Beispiel Telefon, Internet, Müll usw.
    Ein ehemaliger Kollege (denn ich leider nicht mehr fragen kann) hat mir gesagt dass würde gehen weil ich immer nur für einen befristeten Zeitraum davon ausgehen konnte an dem Ort zu sein. Auch wenn es im Nachhinein länger war.
    Anscheinend gibt es da ein Urteil von einem Gericht in Hamburg.