Guten Abend,
ich sammel gerade alle notwenidgen Informationen für meine Steuer und bin aktuell an einer Sache hängengeblieben, die mir nicht wirklich klar erscheint.
Meine Ausbildung habe ich am 30.06.2012 bestanden und bin direkt zum 01.07.2012 in meinem erlernten Ausbildungsberuf übernommen worden. Meine normale Arbeitsstätte trage ich ja in Anlage N ein (Zeile 31 bis 40), jetzt habe ich aber an diversen Stellen gelesen, dass meine Ausbildungsstätte (gleiche Firma, gleicher Ort) sowie die Berufsschule (jeweils immer 3 Wochen Blockunterricht - meist 5-7 Schulstunden am Tag) nicht dorthin gehört, da dass während der Ausbildung nicht als regelmässige Arbeitsstätte gilt. Zusätzlich würden für die Fahrten zur Ausbildungsstätte sowie zur Berufsschule immer Hin- und Rückfahrt angerechnet werden.
Nun habe ich alles zusammengerechnet und meine Fahrten zur Ausbildungsstätte und zur Berufsschule im Zeitraum vom 01.01. bis 30.06. im Mantelbogen in Zeile 47 eingetragen, stimmt das so nun überhaupt? Bin mir einfach unsicher, ob die Fahrten zum Büro und zur Schule während der Ausbildung nicht doch zu der "regelmässigen Arbeitsstätte" gehört und somit nur die Hinfahrt anzurechnen wäre?!
MfG und Danke im Voraus