Grunderwerbssteuer bei einer Eigentümergemeinschaft absetzbar

  • Liebes Forum,


    Geschwistern gehört gemeinsam zwei Häuser, sagen wir insgesamt 260.000 + 240.000 € = 500.000 € wert. Damit haben sie jahrelang Einnahmen aus V und V erzielt- Die beiden wollen den Besitz trennen. Partei A will das eine Haus weitervermieten, Partei B mit dem Geld nach Brasilien.


    1. Wir haben gehört, dass dass beide Parteien A und B je Grunderwerbssteuer auf 250.000 € (die Hälfte) zu zahlen hat. Richtig?


    2. Kann Partei A diese Grunderwerbssteuer bei der nächsten Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen?


    Wenn ja: Als was? Geldbeschaffungskosten?


    Ganz herzlichen Dank, falls jemand Rat weiß.

    • Offizieller Beitrag

    1. Wir haben gehört, dass dass beide Parteien A und B je Grunderwerbssteuer auf 250.000 € (die Hälfte) zu zahlen hat. Richtig?

    Deshalb wird in den notariellen Verträgen ja auch grundätzlich vereinbart, dass der Erwerber die GrESt zu zahlen hat.

    2. Kann Partei A diese Grunderwerbssteuer bei der nächsten Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen?

    Da die GrESt schon immer den Anschaffungskosten hinzuzurechnen ist, geht das natürlich nicht. Der auf den Gebäudeanteil entfallende Anteil der GrESt wirkt sich ggf. über die AfA aus.


    Ihr solltet vor Abschluss des notariellen Vertrags dringend ein paar Euro für eine eingehende steuerliche Beratung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe investieren.

  • Der Tipp mit dem Steuerberater ist natürlich völlig richtig.
    Vielen Dank auch an Kuddel1.
    Ich möchte halt schon mal ein paar Sachen für mich klären, damit ich etwas vorbereitet bin.
    Sag mal miwe4:
    Wie ist das eigentlich mit der AFA?
    Beide Parteien können ja im Moment Afa angeben.
    Wenn jetzt die Häuser "getrennt werden", geht dann die Afa für den Kaufbetrag von vor 10 Jahren,
    als die Geschwister gekauft haben, auf null und gilt der neue Kaufpreis oder wird das addiert?
    Liebe Grüße, Jörg

    • Offizieller Beitrag

    Wenn jetzt die Häuser "getrennt werden", geht dann die Afa für den Kaufbetrag von vor 10 Jahren, als die Geschwister gekauft haben, auf null und gilt der neue Kaufpreis oder wird das addiert?

    Das hast Du ja nun in Deiner neuen Frage an anderer Stelle zusätzlich untergebracht. Es macht keinen Sinn, Fragen doppelt zu stellen und wird daher nach den Forengrundsätzen grundätzlich mit einer Verwarnung geahndet. Hier mal eine Ermahnung insoweit. Die Antwort findest Du dann im Gesamten zu Deiner anderen Frage.