Kaufpreis bei Auflösung einer Eigentümergemeinschaft und Afa

  • Liebes Forum,


    zwei Halbgeschwister A und B haben sich 2000 als Eigentümergemeinschaft zwei Häuser gekauft. Die Eigentümergemeinschaft soll aufgelöst werden, jeder bekommt ein Haus. Dann wird auf den "Kaufpreis" Grunderwerbssteuer enrichtet. Unter dem Gesichtspunkt soll der Kaufpreis so niedrig sein, wie es vom Gesetz her möglich ist.
    1. Wie ermittelt man diesen Preis? Heißt der Preis "Verkehrswert?
    2. Natürlich sind vor 10 Jahren für die ETG und für die beiden Häuser AFA angefallen. Werden die fortgeschrieben oder auf null gesetzt?


    Wir werden mit der Sache natürlich zu gegebener Zeit zum Steuerberater gehen, ich würde mich aber im Vorfeld mit Eurer Hilfe etwas kundig machen.


    Liebe Grüße, Jörg

    • Offizieller Beitrag

    Die Eigentümergemeinschaft soll aufgelöst werden, jeder bekommt ein Haus. Dann wird auf den "Kaufpreis" Grunderwerbssteuer enrichtet. Unter dem Gesichtspunkt soll der Kaufpreis so niedrig sein, wie es vom Gesetz her möglich ist.

    Genau das wäre eine, dem Forum nicht erlaubte, steuerliche Hilfeleistung. Wende Dich bitte an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe Deiner Wahl.


    Im übrigen stellt jeder Erwerb eine eigenständige Anschaffung und somit eine eigene AfA-BMG dar. Somit ist der vor 10 Jahren erworbene Anteil unabhängig von dem Hinzuerwerb zu betrachten. Für den Altgebäudeteil läuft die AfA weiter, für den hinzuerworbenen Teil ist eine eigene AfA nach der im Zeitpunkt des Erwerbs gültigen Rechtslage und den tatsächlichen Anschaffungskosten zu ermitteln.

  • Hallo miwe4,


    ganz herzlichen Dank für den Hinweis zu 2. Hat mir sehr geholfen.


    Gibt es keine Information, die man zu 1. geben könnte, die veröffentlicht werden darf?
    Ich meine, man müsste schon noch allgemeine Informationen geben dürfen, ohne dass es sich um eine konkrete steuerliche Hilfeleistung handelt. Dies war ja auch bei 2. nicht der Fall.


    Danke noch einmal und viele Grüße, Jörg

    • Offizieller Beitrag

    Ich meine, man müsste schon noch allgemeine Informationen geben dürfen, ohne dass es sich um eine konkrete steuerliche Hilfeleistung handelt.

    Natürlich ist die Frage 1 in diesem Zusammenhang eine Frage nach der steuerlichen Gestaltung und somit nach einer steuerlichen Beratung. Schnapp Dir das GrEStG Und du wirst auch so eine Antwort finden.


    Die Eigentümergemeinschaft soll aufgelöst werden, jeder bekommt ein Haus. Dann wird auf den "Kaufpreis" Grunderwerbssteuer enrichtet. Unter dem Gesichtspunkt soll der Kaufpreis so niedrig sein, wie es vom Gesetz her möglich ist.


    Aber unter Freunden. Maßgeblich sollte der Kaufpreis (Gegenleistung) sein. Liegt dieser aber erheblich unter dem Verkehrswert, dürfte für den Differenzbetrag ein Tatbestand gegeben sein, welcher der Schenkungssteuer nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) unterliegt. Und das dürfte Euch ggf. noch sehr viel teurer kommen.


    Bevor Ihr Euch also weiter "verspekuliert" und mit Euren Ideen vom Regen in die Traufe kommt, nehmt meinen Rat an und sucht einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe auf. Am Geld für eine eingehende Erstberatung sollte es ja angesichts des vorhandenen Grundbesitzes nicht scheitern.


    Und bevor Du fragst: Nein, diese Kosten für eine allgemeine Erstberatung in Sachen der Vermögensverwaltung sind m.E. nicht im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehbar.