Liebes Forum,
zwei Halbgeschwister A und B haben sich 2000 als Eigentümergemeinschaft zwei Häuser gekauft. Die Eigentümergemeinschaft soll aufgelöst werden, jeder bekommt ein Haus. Dann wird auf den "Kaufpreis" Grunderwerbssteuer enrichtet. Unter dem Gesichtspunkt soll der Kaufpreis so niedrig sein, wie es vom Gesetz her möglich ist.
1. Wie ermittelt man diesen Preis? Heißt der Preis "Verkehrswert?
2. Natürlich sind vor 10 Jahren für die ETG und für die beiden Häuser AFA angefallen. Werden die fortgeschrieben oder auf null gesetzt?
Wir werden mit der Sache natürlich zu gegebener Zeit zum Steuerberater gehen, ich würde mich aber im Vorfeld mit Eurer Hilfe etwas kundig machen.
Liebe Grüße, Jörg