Die Fortbildungsstätte wird an mehr als 2 Tagen wöchentlich aufgesucht! an 2 Orten?

  • Hallo zusammen, ich sitze gerade an meiner Einkommenssteuererklärung und habe da mal eine verzwickte Angelegenheit!


    Ich habe eine Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zu meinem bestehenden Arbeitsverhältnis durchgeführt.


    Die Fortbildung dauerte von 04/2012 bis 12/2012 und war auf der Abendschule.


    Nun gibt es bei den Fortbildungskosten folgendes Häckchen zu setzen.
    "Die Fortbildungsstätte wird an mehr als 2 Tagen wöchentlich aufgesucht"


    Was das für Auswirkungen hat für die Verpflegungsaufwenungspauschale und km Geld ist mir bekannt!

    So, ich hatte 3 Tage Schule in der Woche, verteilt auf zwei Tage
    im Ort XX und einen Tag im Ort XY. Die Unterrichtsfächer waren also an 2 verschiedenen Schulen.


    Da beide Fortbildungsorte mehr als 40 km entfernt liegen und kommt meiner Meinung nach die Regelung
    "Die Fortbildungsstätte wird an mehr als 2 Tagen wöchentlich aufgesucht" nicht zum tragen.


    Ich gehe auch davon aus, da ich die Fortbildung aus Eigeninitiative mache, also der Arbeitgeber selber hat nichts damit zu tun hat,
    kann ich diese Fortbildungskosten NICHT bei den Reisekosten/Auswärtstätigkeiten angeben.


    Sehe ich das so richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Was das für Auswirkungen hat für die Verpflegungsaufwenungspauschale und km Geld ist mir bekannt!

    Was soll das bei einer neben der Arbeit durchgeführten Fortbildung für eine Rolle spielen? Abgesehen davon ist bei Abendschule ja wohl kaum eine achtsündige Abwesenheit zu erreichen.

    Ich gehe auch davon aus, da ich die Fortbildung aus Eigeninitiative mache, also der Arbeitgeber selber hat nichts damit zu tun hat,
    kann ich diese Fortbildungskosten NICHT bei den Reisekosten/Auswärtstätigkeiten angeben.

    Kann man so sagen.

  • Zitat

    Was soll das bei einer neben der Arbeit durchgeführten Fortbildung für
    eine Rolle spielen? Abgesehen davon ist bei Abendschule ja wohl kaum
    eine achtsündige Abwesenheit zu erreichen.

    Ah Sorry ich habe vergessen zu erwähnen das ich mehrere Tage direkt von der Arbeitsstelle zur Schule gefahren bin ohne das ich zuhause war. (Schichtdienst)


    Das war die Primärfrage 8o

    • Offizieller Beitrag

    Ah Sorry ich habe vergessen zu erwähnen das ich mehrere Tage direkt von der Arbeitsstelle zur Schule gefahren bin ohne das ich zuhause war. (Schichtdienst)

    Ja und? Die Dauer der Abwesenheit anlässlich der Auswärtstätigkeit (Fortbildung) beginnt mit dem Verlassen der Arbeitsstätte und endet mit Rückkehr in die Wohnung. Da wirst Du, erst Recht nach einem Schichtdienst, wohl kaum auf acht Stunden geschweige denn acht Stunden durchhalten.